Prozess: Anstiftung zu Vergewaltigung von Zweijähriger?

Ein Salzburger ist Mittwoch wegen Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen - darunter einer Zweijährigen - und wegen des Herunterladens von Kinderpornografie vor Gericht gestanden. Der Prozess wurde am Abend vertagt.

Bei der Fortsetzung der Verhandlung sollen auch die Akten aus einem deutschen Parallelverfahren zur Urteilsfindung hinzugezogen werden. Der teilgeständige 28-Jährige aus Salzburg soll einen Deutschen per Skype dazu aufgefordert haben, dessen zweijährige Tochter zu vergewaltigen. Er zeigte sich zum Teil geständig.

Der Deutsche wurde am 15. Juni 2017 in Lübeck zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und neun Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilt.

Anstiftung zu weiterem Missbrauch

„Der Angeklagte wusste, dass es sich um die zweijährige Tochter des Deutschen handelte, und er wusste, dass sie von ihm missbraucht wird“, betonte Staatsanwältin Barbara Fischer vor dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg. Der Deutsche übermittelte dem Salzburger im November 2016 per Internet neun Video-und Bilddateien über den brutalen sexuellen Missbrauch. Der Salzburger habe ihn während des Chat-Verlaufs zum weiteren Missbrauch angestiftet, erklärte die Staatsanwältin.

Schon zweimal vorbestraft

Der 28-Jährige ist bereits zweimal wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien verurteilt worden. Auf Weisung des Gerichts musste er sich einer Therapie unterziehen. „Die war nicht erfolgreich. Ich habe mir da eigentlich nicht richtig helfen lassen. Ich war so drinnen in der Welt, die Sucht war ärger“, sagte der Beschuldigte zum vorsitzenden Richter Christian Hochhauser. „Ich kann jetzt selber nicht verstehen, warum ich das gemacht habe.“

Weil sich das alles im Internet abspielte, habe er das Ganze nicht als real wahrhaben wollen, schilderte der Angeklagte wortkarg. Als ihm der Deutsche dann einen Termin für eine „Live-Session“ mit dessen Tochter auf Skype anbot, habe er sich zum vereinbarten Zeitpunkt nicht gemeldet: „Mir ist bewusst geworden, was er eigentlich vor hat.“ Er habe nur die Bilder sehen, aber niemanden zum sexuellen Missbrauch bestimmen wollen.

„Wollte mich nur aufgeilen“

Doch der vorsitzende Richter ließ nicht locker. Warum habe er dann einige Monate später, im April 2017, in einem Chat geschrieben, er wolle „einen Kleinen“ vergewaltigen? „Ich wollte mich nur aufgeilen“, lautete die Antwort des Beschuldigten. Jetzt sei er aber bereit für eine Sexualtherapie. Sein Verteidiger erläuterte, dass es umgekehrt gewesen sei, der Deutsche haben den Salzburger zum Missbrauch angestiftet. Sein Mandant habe dies abgewendet, „indem er den Knopf gedrückt hat, es war ihm dann zu viel. Er hat noch nie ein Kind angerührt“. In der „Abgeschottetheit“ und „empfundenen Distanz“ des Internets sei er der Meinung gewesen, er habe mit dem nichts zu tun. „Von seiner intellektuellen Ausstattung her ist er nicht in der Lage, jemanden dazu zu bestimmen“, sagte der Verteidiger.

Einweisung in Anstalt beantragt

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung des Salzburgers in eine Anstalt für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher. Einem Gerichtssachverständigen zufolge neige der introvertierte, pädophile Mann zu Gewaltfantasien mit sexistischen Zügen. Im unbehandelten Zustand könne er weitere schwere Taten begehen. Der Prozess wurde Mittwochabend vertagt.