Keine Hilfe für 98-Jährigen: Anstiftung zum Mord?

Eine Pongauerin, die ihren 98-jährigen Ehemann von Pfleger und Arzt im Seniorenheim nicht mehr behandeln lassen wollte, könnte wegen Anstiftung zum versuchten Mord angeklagt werden. Das entschied das Gericht am Mittwoch.

Die 72-jährige Ehefrau musste sich am Mittwoch eigentlich wegen versuchter Anstiftung zum Totschlag vor Gericht verantworten. Laut dieser Anklage soll die Pongauerin im Herbst vergangenen Jahres zu einem Arzt ihres Mannes im Seniorenheim gesagt haben, dass er ihn nicht mehr behandeln solle, damit er endlich einschlafen könne. Tags darauf soll sie einen Pfleger gebeten haben, er solle ihrem Mann keine oder falsche Medikamente geben. Die zwei Angesprochenen taten dies aber nicht, sondern meldeten den Vorfall, der zur Anzeige und zum Gerichtsverfahren führte.

Der 98-Jährige soll seine Frau selbst vom Heim aus herumkommandiert und kontrolliert haben. Gleichzeitig fürchtete sich der Hochbetagte laut Anklage sehr vor dem Tod.

Gericht geht von Vorsatz aus

Die Anklage lautete auf versuchte Anstiftung zum Totschlag, weil die Staatsanwaltschaft von einer „allgemein begreiflichen Gemütsbewegung“ ausging - in diesem Fall einer Überforderung der Frau. Doch bei dem Prozess am Mittwoch entschied das Gericht, dass die Frau wahrscheinlich den Vorsatz hatte, ihren hochbetagten Ehemann töten zu lassen und nicht aus Überforderung oder Verzweiflung gehandelt habe.

Damit ist jetzt wieder die Staatsanwaltschaft am Zug: Sie könnte die Anklage jetzt auf Anstiftung zum Mord abändern. Damit würde die Strafdrohung deutlich höher - zwischen zehn und 20 Jahren Haft statt zwischen fünf und zehn Jahre wie bei der versuchten Anstiftung zum Totschlag. Für einen allfälligen Prozess wäre dann nicht ein Schöffen-, sondern das Geschworenengericht zuständig.