15-Jährige verurteilt: Entführung vorgetäuscht

Am Landesgericht Salzburg ist am Mittwoch ein 15-jähriges Mädchen - ohne Strafe - verurteilt worden. Sie hatte im Juli 2017 eine Entführung vorgetäuscht und behauptet, sie sei von Männern gefangen gehalten worden.

Später stellte sich laut Ermittlern und Staatsanwaltschaft heraus, dass die Jugendliche gelogen hatte, weil sie die Nacht nicht zu Hause verbrachte. „Ich habe das aus Dummheit gemacht“, sagte das geständige Mädchen vor Gericht: „Ich wollte bei einer Freundin schlafen. Die Mama hat Nein gesagt, ich habe trotzdem bei ihr geschlafen. Ich habe dann am nächsten Tag eine Ausrede gebraucht. Und da ist mir das in den Kopf gekommen.“

Warum sie bei der Anzeige vor der Polizei keinen Rückzieher gemacht und weiter auf ihrer Geschichte beharrt hat, konnte die 15-Jährige am Mittwoch nicht sagen.

Schuldspruch ohne Strafe, aber mit Auflagen

Der Schuldspruch wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer Straftat fiel unter Vorbehalt einer Strafe aus. Richterin Nicole Haberacker erlegte dem Mädchen allerdings strenge Auflagen auf. Die Jugendliche muss nicht nur Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, sondern sich auch in eine stationäre und anschließend ambulante psychotherapeutische Behandlung begeben. Das hatte die Jugendgerichtshilfe in einer Beurteilung des Mädchens aufgrund massiver, vor Gericht vertraulich behandelter, persönlicher Probleme empfohlen.

Nicht rechtskräftig

Das Urteil gilt auf eine Probezeit von drei Jahren und ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab nach dem Schuldspruch keine Erklärung ab.