Vorerst kein Urteil im Mordfall Krenn

Der Zeitplan im Mordprozess Roland Krenn gegen drei Angeklagte, der nächste Woche mit einem Urteil zu Ende gehen sollte, gerät ins Wanken. Am Donnerstag erklärte Richter Christian Ureutz, dass der Prozess zur weiteren Beweisaufnahme auf Juni vertagt wird.

Nach der Gutachtenserörterung und der Einvernahme von rund zehn Zeugen hatten die Verteidiger wie auch die Staatsanwältin am Mittwoch sowie am Donnerstag noch Beweisanträge gestellt. Es handelt sich um weitere Zeugenbefragungen und ein Gutachten zum Nachweis von digitalen Spuren auf Mobiltelefonen und im Internet. Ins Interesse rückt dabei vor allem der SMS-Verkehr zwischen den Angeklagten vor der Tat und wer sich an welchen Örtlichkeiten aufgehalten hat. Die nächsten Prozesstermine sind nun für 18., 19. und 20. Juni angesetzt.

Verteidiger will „geistige Gesundheit“ beweisen

Der Verteidiger des angeklagten Musikers, Franz Essl, beantragte am Donnerstag die Einholung eines neuropsychiatrischen Ergänzungsgutachtens zum Beweis dafür, dass bei dem 24-Jährigen keine geistig-seelische Abartigkeit von höherem Grade vorliegt und der Angeklagte nicht in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht werden muss.

Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbringung beantragt und sich dabei auf das Gerichtsgutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner berufen. Essl bezeichnete Kastners Expertise als fehlerhaft. Er untermauerte seinen Beweisantrag mit einem Privatgutachten des Psychiaters Reinhard Haller.

Nächster Prozesstermin steht noch aus

Das beschuldigte Trio, der Musiker, seine 21-jährige Exfreundin und ein befreundeter 29-jähriger Wirt bestreitet nach wie vor eine Tötungsabsicht. Die drei wurden wegen Mordes, schweren Raubes und Einbruchdiebstahls angeklagt. Der Musiker bekannte sich zum Raub mit Todesfolge und zum Einbruchsdiebstahl für schuldig. Die beiden Mitangeklagten beteuerten ihre Unschuld.

Links: