Motorradfahrer gerammt und getötet: Haft

Ein stark alkoholisierter Autofahrer, der im Sommer 2017 bei Abtenau (Tennengau) einen Motorradfahrer gerammt und getötet hat, muss 15 Monate in Haft. Das entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Linz.

Der Tennengauer hatte am 31. Juli des Vorjahres in Abtenau-Voglau beim Linksabbiegen auf der Lammertal Straße (B162) das entgegenkommenden Motorrad gerammt. Der 57-jährige deutsche Motorradlenker erlitt bei dem Zusammenstoß derart schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb. Seine am Sozius mitfahrende Frau musste mit schweren Beckenverletzungen ins Spital und erschien bei der ersten Verhandlung im November im Rollstuhl.

Urteil der ersten Instanz bestätigt

Der Autofahrer hatte bei dem Unfall 1,7 Promille und besaß schon seit Längerem keinen Führerschein mehr. Er war bereits im November vor dem Salzburger Landesgericht zu den 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden, hatte dann aber berufen. Doch der Richtersenat des Oberlandesgerichtes Linz bestätigte das Urteil der ersten Instanz - damit ist die unbedingte Haftstrafe rechtskräftig.

Zusätzlich muss der Verurteilte der Witwe des tödlich Verunglückten noch 18.000 Euro an Schmerzensgeld bezahlen.

Links: