Stadt könnte Prozesskosten von Schaden fordern
Die 1,2 Mio. Euro für Prozess- und Gutachterkosten streckte die Stadt Salzburg für Schaden und zwei Magistrats-Spitzenbeamte vor - in einem Prozess, der im vergangenen Sommer mit noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen endete.
Herbert Rohrer/wildbild.at
Sollten die Urteile rechtskräftig werden, dann will sich die Stadt das ausgelegte Geld über einen Regress zurückholen - das beschloss der Gemeinderat bereits im Vorjahr. Und rechtlich sei das durchaus möglich, betont der Salzburger Universitätsprofessor Andreas Kletecka in dem neuen, nun vorliegenden Gutachten. Es sei völlig in Ordnung gewesen, die Anwaltskosten vorzustrecken, so Kletecka. Das laufe auch bei einer Rechtsschutzversicherung so. Im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Untreue könne die Stadt das Geld aber zurückverlangen.
Anderes Gutachten ergab das Gegenteil
Die juristische Stellungnahme war von Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ) in Auftrag gegeben worden. Kletecka sollte ein vom Salzburger Arbeitsrechtler Klaus Firlei im Auftrag der Gewerkschaft verfasstes Gutachten auf Plausibilität überprüfen. Firlei war in seiner Expertise ja zum Schluss gekommen, dass die Stadt die 1,2 Mio. Euro auch im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung nicht zurückverlangen könne.
Link:
- Swap-Prozess: „Stadt kann Kosten nicht zurückfordern“ (salzburg.ORF.at; 19.2.2018)
- Swap-Anwaltskosten: Stadt beschließt Regress (salzburg.ORF.at; 24.10.2017)
- Swap-Prozess: Wer zahlt hohe Anwaltskosten? (salzburg.ORF.at; 5.8.2017)
- Swap-Prozess: Schuldsprüche für alle - Haft für Schaden und Raus (salzburg.ORF.at; 28.7.2017)