Prozess: Menschenhandel und Prostitution

Zwei nigerianische Staatsbürger haben sich am Donnerstag wegen Prostitution und Menschenhandels vor Gericht verantworten müssen. Sie sollen eine 26-Jährige nach Österreich gebracht und zur Prostitution gezwungen haben.

Laut Anklage sollen die beiden Männer im Sommer 2015 organisiert haben, dass die Nigerianerin über Italien nach Salzburg geschleust wird. Die 26-Jährige soll dabei auf die falschen Versprechungen ihrer befreundeten Landsmänner hereingefallen sein. Nach ihrer Ankunft in Österreich soll sie von einem der Männer nach Italien geschickt worden sein. Dort soll sie von einem Verwandten des Erstangeklagten vergewaltigt worden sein.

Staatsanwältin Barbara Fischer betonte beim Prozess am Donnerstag, dass die Männer die Frau mit der Vergewaltigung in Italien gefügig machen wollten. In Salzburg sei das Opfer zudem mit einem Vodoo-Ritual eingeschüchtert worden. Im Beisein des Erstangeklagten habe sie schwören müssen, die Polizei nicht über die Prostitution zu informieren. Andernfalls sollen die Männer ihr gedroht haben, sie müsse das Geld für die Schleusung nach Österreich zurückzahlen oder sterben.

Prozess Prostitution

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Die Angeklagten bestritten die Vorwürfe am Donnerstag. Der Prozess wurden wegen der Einvernahme von weiteren Zeugen vertagt.

Prostitution auch im Flüchtlingslager?

Im Herbst soll die Frau von einem der Angeklagten in ein Flüchtlingslager nach St. Georgen im Attergau (Oberösterreich) gebracht worden sein, um dort der Prostitution nachzugehen. Würde sie diesen Auftrag nicht erfüllen, würde ihrer Familie in Nigeria etwas zustoßen, drohten ihre Bekannten.

Angeklagte bestreiten Vorwürfe

Vor der Richterin bestritten der 38-Jährige und sein 36-jähriger Bekannter die Vorwürfe des Menschenhandels und der grenzüberschreitenden Prostitution. Sie hätten die Nigerianerin niemals zur Prostitution aufgefordert. Die Frau habe die Anschuldigungen vielmehr erfunden, um nicht abgeschoben zu werden.

„Die Geschichte der Frau ist unglaubhaft und ändert sich permanent. Interessant ist, dass ihre Erinnerungen, je länger das Verfahren dauert und je später sie dazu aussagt, immer besser werden“, sagte der Verteidiger der beiden Angeklagten, Kurt Kozak.

Aussagen des mutmaßlichen Opfers widersprüchlich

Weil die Angaben des mutmaßlichen Opfers zu ihrem Aufenthalt in Österreich widersprüchlich waren, müssen noch weitere Zeugen einvernommen werden. Der Prozess wurde deshalb am Donnerstag vertagt.