Doppelstaatsbürgerschaft 15 Mal zu Unrecht

In Salzburg gibt es bisher 15 Fälle, in denen festgestellt wurde, dass Türken zu unrecht auch die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Derzeit werden etwa 800 türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger im Bundesland überprüft.

Doch die Verfahren gestalten sich aufwendig. Und ob die Ergebnisse rechtlich halten, müssen letztlich die Gerichte klären. Im Bundesland Salzburg leben rund 5.500 türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger.

Land prüft türkische Doppelstaatsbürgerschaften

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In Salzburg leben rund 5.500 türkisch-österrreichische Doppelstaatsbürger

In rund 800 Verdachtsfällen prüfe das Referat für Staatsbürgerschaft derzeit, ob die Doppelstaatsbürgerschaften rechtmäßig erworben worden sind, sagt Michael Bergmüller vom Amt der Salzburger Landesregierung. „Diese Prüfung dauert in vielen Fällen mehrere Monate lang. Nachdem diese Prüfung abgeschlossen worden ist, kann es sein, dass eine behördliche Feststellung erfolgt, dass die betreffende Person nicht mehr österreichischer Staatsbürger ist.“

„Es gibt Behörden, die nicht mit uns kommunizieren“

Ein derartiger Bescheid ist in Salzburg bereits in 15 Fällen ausgestellt worden. In einem Großteil der Fälle ist den Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden, doch haben diese daraufhin nicht ihre türkische Staatsbürgerschaft zurückgelegt.

Land prüft türkische Doppelstaatsbürgerschaften

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Das Land überprüft derzeit etwa 800 Doppelstaatsbürgerschaften

Diese Fälle nachzuvollziehen, sei für die Behörde schwierig, beklagt Bergmüller. „Die Problematik ist vielschichtig. Es gibt ausländische Behörden, die uns Informationen zur Verfügung stellen. Aber es gibt natürlich auch Behörden, die gar nicht mit uns sprechen.“

Abstammungsprinzip entscheidet

Viele Betroffene zeigen außerdem - aus Angst vor Konsequenzen - wenig Interesse an einer Klärung. Die Behörden stützen sich bei der Untersuchung auf ein Wählerverzeichnis zum türkischen Verfassungsreferendum im Jahr 2017. Auf der Liste des Innenministeriums seien allerdings nur Menschen in wahlfähigem Alter angeführt, ergänzt Michael Bergmüller.

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„Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz ist so gestaltet, dass es vom Abstammungsprinzip getragen ist. Das heißt, die Kinder können nur von den Eltern die Staatsbürgerschaft erwerben. Und wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht österreichische Staatsbürger waren, dann besitzen auch die Kinder keine österreichische Staatsbürgerschaft.“

Gerichte entscheiden über Vorgehen der Behörden

Ob das Vorgehen der Behörden korrekt ist, muss allerdings noch von den Gerichten geklärt werden. Von den 15 Fällen in Salzburg haben bereits einige Betroffene den Gang zum Landesverwaltungsgerichtshof angetreten. Die Behörde rechnet mit einer Entscheidung noch vor dem Sommer.

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In Salzburg gibt es bisher 15 Fälle, in denen festgestellt wurde, dass Türken zu unrecht auch die österreichische Staatsbürgerschaft haben. Das Land überprüft die Doppelstaatsbürgerschaften.

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