Zehnjährigen totgefahren: Neun Monate Haft

Der Unfalltod eines Zehnjährigen im vergangenen Sommer ist am Dienstag vor dem Salzburger Landesgericht verhandelt worden. Das Urteil für den 23-jährigen Unfallverursacher lautet - nicht rechtskräftig - auf neun Monate Haft, davon drei unbedingt.

Am 5. Juli.2017 gegen 17.40 Uhr war der 10-jährige mit seinem Fahrrad auf dem Heimweg nach St. Koloman (Tennengau). Plötzlich rammte ihn von hinten ein Fahrzeug mit rund 90 Stundenkilometern. Der 10-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt und starb zwei Tage später auf der Intensivstation, kurz vor seinem elften Geburtstag. Der 23-jährige Lenker wurde am Dienstag zu neun Monaten Haft verurteilt, davon muss er drei Monate im Gefängnis oder mit einer Fußfessel verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat Berufung eingelegt.

Gutachter: „Aufmerksamkeitsfehler von Lenker“

Zu Prozessbeginn entschuldigte sich der 23-Jährige bei den Hinterbliebenen. Er sagte, er habe den Buben einfach nicht gesehen. Seiner Erinnerung nach sei der Fahrradfahrer plötzlich in der Straßen-Mitte aufgetaucht, da habe er aber nicht mehr ausweichen können.
Unfall-Gutachter Gerhard Kronreif widerspricht allerdings in seiner Analyse: Ein „erheblicher Aufmerksamkeitsfehler“ des 23-jährigen Lenkers war die Ursache für den Unfall. Der Mann sei fast vier Sekunden lang reaktionslos weitergefahren, obwohl er den Buben hätte erkennen können, schreibt der Gutachter. Der 10-Jährige fuhr demnach am „äußerst rechten Fahrbahnrand“ und nicht in der Mitte. Der Unfall wäre „mit Sicherheit vermeidbar“ gewesen, sagte Kronreif vor Gericht.

Alkotest durch Polizei erst drei Stunden danach?

Der Anwalt der Hinterbliebenen, Kurt Jelinek, kritisierte vor dem Prozess die beiden Polizisten, die den Unfall untersucht haben. Er sieht Fehler bei der Unfallaufnahme. So schrieb Jelinek an das Gericht, dass die Beamten die Spuren nicht ausreichend gesichert hätten, ein Alkotest sei erst knapp drei Stunden nach dem Unfall durchgeführt worden und die Staatsanwaltschaft unüblich spät informiert worden. Ein Alko-Vortest ist allerdings noch an Ort und Stelle gemacht worden, er war negativ.

Laut Anwalt ist einer der beiden Beamten der Nachbar des Angeklagten, hier vermutet Jelinek einen Hintergrund für die möglichen Widersprüche in der Unfallaufnahme.