150.000 Euro abgezweigt - Zehn Monate Haft

Ein 48-jähriger Salzburger, der laut Anklage rund 150.000 Euro von einer Schrottfirma abgezweigt hat, ist am Montag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zu einer bedingten Haftstrafe und zur Zahlung von 70.000 Euro verurteilt worden.

Der Salzburger soll als Angestellter eines Tennengauer Schrott- und Metallhändlers Geld durch gefälschte Kassenbelege abgezweigt haben. Er hatte sich bei Prozessbeginn zum Vorwurf des gewerbsmäßigen Diebstahls und der Urkundenfälschung vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Martina Pfarrkirchner nicht geständig gezeigt.

Angeklagter: „Auf Kundenwunsch abgerechnet“

Der 48-Jährige war bei dem Unternehmen unter anderem für das Wiegen der angelieferten Ware und die Datenerfassung der Kunden ins EDV-System zuständig. Je nach Gewicht des Schrotts erhielten die Kunden einen Geldbetrag ausbezahlt.

Hier soll der Mann manipuliert haben: Im Zeitraum von 1. Jänner 2011 bis 8. September 2014 soll er für fiktive Personen Kassenbelege ausgestellt und das Bargeld für sich selbst aus der Kasse genommen haben. Seine Rechtfertigung: Er habe nach „Kundenwunsch“ abgerechnet. Denn einige Kunden hätten nicht mit ihrem richtigen Kennzeichen aufscheinen wollen, aus Angst vor dem Finanzamt, „weil sie sich etwas dazuverdient haben“, so der Angeklagte während des Prozesses.

61.000 Euro auf eigenes Konto einbezahlt

Der 48-Jährige fand auch eine Erklärung dafür, warum im angeklagten Zeitraum insgesamt 61.000 Euro bar auf sein Konto einbezahlt wurden. Er habe nebenbei Schrott angekauft und mit fahrenden Händlern Geschäfte gemacht. Für den vermittelten Schrott habe er Provisionen zu jeweils 100 oder 150 Euro erhalten. Er konnte allerdings weder Namen noch Telefonnummern von diesen Händlern nennen.

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