Rechnung über 5.666 Euro: Bordell klagt Kunden

Das Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) verhandelt über den Streit zwischen einem Bordell und einem Salzburger Kunden. Er habe „sexuelle Dienstleistungen“ sowie Champagner in Anspruch genommen. Der Mann bestreitet die Forderung.

Er fühle sich finanziell voll ausgenützt, sagt der Flachgauer vor Gericht über seinen Besuch in einem Wiener Nobeletablissement im Jänner 2015. Weder habe er mehrere Flaschen Champagner getrunken noch würden seine körperlichen Fähigkeiten ausreichen um vier Stunden mit fünf verschiedenen Prostituierten zuzubringen.

Kunde bezahlte nur 3.000 Euro

Doch genau das behauptet die Bordellbetreiberin. Der Beklagte argumentiert weiter, dass die hohen Getränkepreise den Tatbestand der Wucherei erfüllen würden. Somit würden die bezahlten 3.000 Euro jedenfalls ausreichen um die in Anspruch genommenen Leistungen abzudecken.

Die Bordellbetreiberin kontert, dass man nicht vom Einkaufswert der Champagnerflaschen ausgehen dürfe. Außerdem sei nicht nur der Geschlechtsverkehr als sexueller Dienst verrechenbar. Die Streitparteien haben nun einen bedingten Vergleich geschlossen. Der Flachgauer zahlt weitere 2.500 Euro und übernimmt die Verfahrenskosten. Noch ist der Vergleich nicht wirksam, bis nächsten Mittwoch kann er widerrufen werden.