Betriebskosten: Mieter müssen Auskunft einklagen

Mieter von Wohnungen, die Privaten gehören, müssen bei Streitereien über Betriebskosten das Gericht einschalten - wenn ihnen Besitzer oder Hausverwaltung eine Einsichtnahme verweigern. Das teilt die Arbeiterkammer (AK) mit.

Es gebe einen Fall in Bürmoos (Flachgau), bei dem Interventionen erfolglos geblieben seien, so die Salzburger AK. Karl Thurnhofer wohnt dort in einer gut 40 Quadratmeter großen Mietwohnung. Ihm erscheinen die Betriebskosten schon länger als zu hoch.

Die genaue Aufschlüsselung der Betriebskosten werde ihm aber vom Vermieter verweigert, so der Flachgauer: „Ich habe bei der Hausverwaltung angerufen, dass ich Einsicht nehmen möchte in die Abrechnung der Betriebskosten. Da wurde mir gesagt, ich bräuchte gar nicht mehr anzurufen, weil ich diese Auskunft nicht bekommen würde.“

Mieter muss Einsicht notfalls einklagen

Auch die Interventionen der Salzburger Arbeiterkammer sei ohne Erfolg geblieben, sagt AK-Expertin Erika Steidl vom Konsumentenschutz. Die Wohnung werde zwar von einer Hausverwaltung betreut. Sie gehöre aber einer Privatperson. Und genau da liege das Problem, so Steidl: „Wenn der Vermieter nicht bereit ist, die Einsicht zu gewähren, dann muss der Mieter den Rechtsweg beschreiten. Es kann keine außergerichtliche Lösung geben, wenn wir keine genaue Auskunft über die Grundlage der Betriebskosten bekommen.“

Karl Thurnhofer will sein Recht auf Einsicht nun tatsächlich einklagen.