Polizei warnt vor Fahrerflucht auf der Piste

Die Salzburger Alpinpolizei warnt Skifahrer jetzt vor Fahrerflucht auf den Skipisten. Die rechtlichen Konsequenzen für geflüchtete Wintersportler, die ausgeforscht werden, können schwerwiegend sein.

In Flachau (Pongau) hat die die Alpinpolizei seit Anfang 2017 46 Skiunfälle mit teils schwer Verletzten aufgenommen. Bei einem Drittel dieser Unfälle sei der Verursacher unerkannt geflüchtet - davongefahren, ohne sich um Verletzte zu kümmern oder Daten zu hinterlassen.

Skiunfall auf Piste

ORF

Die Fälle von Fahrerflucht nach Skiunfällen häufen sich

Das sei auch für die Erhebungen der Alpinpolizei problematisch, sagt Andreas Leiter von der Polizeiinspektion Flachau (Pongau). „Fahrerflucht auf der Piste ist leider sehr häufig. Es ist ein Unding, gegen das wir aber leider auch kein Rezept haben.“ Für die Polizei und vor dem Gesetz ist ein Skiunfall wie ein Verkehrsunfall zu behandeln - mit den entsprechenden Pflichten für alle Beteiligten, für die Verursacher und für die Opfer, betont Leiter.

Fahrerflucht auf Pisten auch strafrechtlich verfolgbar

"Wer bei einem Skiunfall beteiligt ist, hat anzuhalten, die Unfallstelle abzusichern und Erste Hilfe zu leisten bzw. dafür zu sorgen und in weiterer Folge bei der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken. Fahrerflucht ist nicht nur ärgerlich für Unfallopfer, die zurückbleiben.

Der Schuldige ist auch strafrechtlich verfolgbar. Er hat einerseits eine fahrlässige Körperverletzung begangen, andrerseits kommt das im-Stich-lassen des Verletzten zum Tragen, wo er eigentlich Hilfe leisten müsste. Das Gleiche gilt für einen Zeugen, der einen Verletzten liegen lässt. Er unterlässt Hilfeleistung und macht sich ebenfalls strafbar."

Bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe

Fahrerflucht nach Unfällen mit Verletzten beim Skifahren oder Snowboarden kann auch folgenschwer werden: Körperverletzung, Im-Stich-lassen eines Verletzten, unterlassene Hilfeleistung: Dafür drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

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