Keine Mordanklage nach tödlicher Messerattacke

Jener Iraker, der in einer Asylunterkunft in Mittersill (Pinzgau) einen Pakistani erstochen und einen zweiten Mann schwer verletzt hat, muss nicht wegen Mordes vor Gericht. Er ist laut Gutachten nicht zurechnungsfähig.

Der 37-jährige Iraker habe eine psychotische Störung, heißt es in dem Gutachten. Er habe Angstzustände, Wahnvorstellungen von Satan und Dschinns, das sind Dämonen oder Geister. Sie hätten ihm befohlen, die zwei Pakistani zu attackieren. Außerdem besagt das Gerichtsgutachten, dass der Iraker hoch gefährlich sei und es sei sehr wahrscheinlich, dass er in Zukunft wieder Menschen attackiere.

Einweisung in Anstalt

Mit dieser Fachmeinung kann die Staatsanwaltschaft das Delikt Mord nicht anklagen. Zu einem Gerichtsverfahren wird es aber trotzdem kommen. Der Iraker soll in eine Anstalt für geistig abnorme, unzurechnungsfähige Rechtsbrecher eingewiesen werden. Eine Entlassung ist erst dann möglich, wenn es die Ärzte erlauben.

Der 37 - Jährige griff seine zwei pakistanischen Mitbewohner zwei Tage vor Weihnachten mit einem Küchenmesser an und stach ohne Vorwarnung zu - mehr dazu in: Tödliche Messerattacke: Iraker in U-Haft (salzburg.ORF.at; 24.12.2017) Ein Opfer verstarb noch an Ort und Stelle, das zweite wurde lebensgefährlich verletzt. Der Iraker wurde in der Unterkunft festgenommen. Schon damals machte er laut Polizei konfuse Angaben. Alle drei Betroffenen waren keine Asylwerber, sondern gelten wegen der schlechten Sicherheitslage in ihren Heimatländern als „subsidiär geschützt“ - sicher vor Abschiebung.