Prozess vertagt: Zehnjährige missbraucht?

Der Prozess gegen einen Salzburger wegen Verdachtes des schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes ist Dienstagnachmittag beim Landesgericht Salzburg vertagt worden. Der 35-Jährige soll eine Zehnjährige missbraucht haben.

Das Gericht will bei der nächsten Verhandlung ein Sachverständigen-Gutachten erörtern und eine Zeugin anhören. Als Termin wurde der 20. März festgesetzt.

Beschuldigter: „Keine sexuellen Handlungen“

Sie hätten sich „gegenseitig gewaschen“, zu sexuellen Handlungen sei es aber nicht gekommen, erklärte der Angeklagte dem Gericht.

Staatsanwältin Sabine Krünes wirft dem bisher unbescholtenen Mann schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Der Angeklagte wurde vom mutmaßlichen Opfer belastet. Zur möglichen Tatzeit lebte er im gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehefrau, einer gemeinsamen Tochter und der zehnjährigen Stieftochter, die missbrauch worden sein soll.

„Stieftochter sollte ihn befriedigen“

Als die Mutter der Kinder nicht zu Hause gewesen sei, habe der Angeklagte die Stieftochter beim Duschen aufgefordert, sie solle sexuelle Handlungen in Form einer Handonanie bei ihm durchführen, was auch geschehen sei, erklärte die Staatsanwältin. Weiters habe er in einem Fall sexuelle Handlungen bei dem Kind gesetzt. Der Beschuldigte habe der Zehnjährigen zudem befohlen, sie dürfe der Mutter nichts davon erzählen.

Der Salzburger beteuerte Dienstag vor Gericht sein Unschuld. Er habe zwar zunächst vor dem Jugendwohlfahrtsträger die Vorwürfe teilweise zugestanden, sei dazu aber von der Ehefrau genötigt worden, betonte sein Verteidiger Günter Tews. Ansonsten würde er seine eigene Tochter nicht mehr sehen dürfen, habe die Frau zu dem Beschuldigten gesagt. Als dieser später das Teilgeständnis widerrufen habe, habe er seine Tochter tatsächlich nicht mehr sehen dürfen.

„War fix und fertig“

„Ich war fix und fertig. Ich habe mich darauf verlassen, was meine Frau sagte, weil ich mein Kind nicht verlieren wollte. Ich bin nicht schuldig“, sagte der Angeklagte zur Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer.

In dem Teilgeständnis vor Mitarbeiterinnen der Jugendwohlfahrt hatte der Mann ein gegenseitiges Waschen samt Berührungen im Intimbereich eingestanden. Am Dienstag beteuerte der 35-Jährige, er habe zwar mit der Stieftochter in der Badewanne geduscht, „ich habe aber nichts gemacht“.

Teilschmerzensgeld gefordert

Er ist inzwischen aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen. Die Privatbeteiligten-Vertreterin forderte für die Zehnjährige ein symbolisches Teilschmerzensgeld in Höhe von 700 Euro.

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