Lebenslange Haft für Mord

Ein 34-jähriger Salzburger wurde am Freitag zu lebenslanger Haft verurteilt. Er soll einen Bekannten im vergangenen Sommer in dessen Wohnung erwürgt haben. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe bis zuletzt.

Auch beim Prozessfinale bestritt der 34-Jährige seinen 64-jährigen Bekannten erwürgt zu haben. Der Angeklagte sagte aus, er habe die Leiche des Mannes nur gefunden. Der Tote soll schon mehr als eine Woche lang in der Wohnung in Salzburg-Taxham gelegen sein - mehr dazu in: 13-fach Vorbestrafter wegen Mordes vor Gericht (salzburg.ORF.at; 01.2.2018).

Angeklagter und Opfer kannten sich aus Alkoholiker-Milieu

Die beiden Männer waren Bekannte und haben sich aus dem Alkoholiker-Milieu gekannt. Der Angeklagte soll in der Wohnung des 64-Jährigen ein- und ausgegangen sein. Das beobachteten auch Nachbarn. Der Verdächtige hatte einen Schlüssel zur Wohnung des Opfers.

Nachbarn alarmierten die Polizei als sie im Juni des vergangenen Jahres starken Verwesungsgeruch im Wohnhaus in Salzburg-Taxham wahrnahmen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung fanden die Ermittler die Leiche des 64-Jährigen. Weil der Angeklagte nach dem Leichenfund wieder im Wohnhaus auftauchte, riefen die Nachbarn erneut die Polizei. Der Verdächtige wurde daraufhin festgenommen und die Ermittler stellten fest, dass der Mann ein flüchtiger Häftling war. Er war nach einem Freigang nicht mehr zurück ins Gefängnis gekommen.

13 einschlägige Vorstrafen erschweren Urteil

Die acht Geschworenen glaubten die Unschuldsbeteuerungen des 13-fach Vorbestraften nicht und sprachen ihn einstimmig schuldig. Der 34-jährige war bereits 13- bzw. 14-fach wegen einschlägiger Gewaltdelikte vorbestraft. Der Staatsanwalt betonte, dass der 64-jährige Sozialhilfeempfänger Opfer „furchtbarer und massiver Gewalt“ geworden sei. Der Täter habe den Mann bewusst töten wollen. Niemand anderer als der Angeklagte würde laut dem Staatswalt dafür in Frage kommen.

Das Urteil auf lebenslange Haftstrafe ist nicht rechtskräftig, der Salzburger meldete Berufung an.