Prügelei erfunden? FPÖ- klagt SPÖ-Politiker

Der FPÖ-Chef von Neumarkt (Flachgau) klagt den SPÖ-Vizebürgermeister wegen Rufschädigung. Anlass ist eine Weihnachtsfeier, bei der der Freiheitliche gepöbelt haben und niedergeschlagen worden sein soll. Der Sozialdemokrat bleibt bei seiner Version.

Insgesamt rund 19.000 Euro Schadenersatz und Anwaltskosten müsste der Neumarkter SPÖ-Vizebürgermeister Michael Perkmann nun dem Freiheitlichen Markus Oberascher zahlen, wenn es nach dem blauen Stadtparteichef geht. So steht es in dem Anwaltsbrief, den Perkmann nun bekommen hat – vom Rechtsvertreter Oberaschers.

SPÖ-Mann: „Lasse mich nicht mundtot machen“

Es steht nun Aussage gegen Aussage. Der Vizebürgermeister bleibt bei seiner Darstellung: „Ich habe nie gesagt, dass ich da als Zeuge dabei war. Ich war ja zu diesem Zeitpunkt nicht mehr im Lokal und habe nur das bestätigt, was ich vom Hörensagen erfahren habe. Mittlerweile weiß man auch, wer der Gegenspieler vom Herrn Oberascher war. Es hat diesen Vorfall auch gegebn, und das ist für mich sehr traurig. Dass man sich aus Stadtparteichef so daneben benehmen darf und relativ stark alkoholisiert auf der Weihnachtsfeier der Gemeindevertretung auftaucht, und dann mit einem Unbeteiligten in eine Schlägerei oder Ranggelei verwickelt ist. Ich lasse mich sicher nicht mundtot machen."

FPÖ-Mann sieht Aussagen als „Frechheit“

Oberascher will zu dem Thema weiterhin kein Interview geben. Aber er nannte die Aussagen Perkmanns gegenüber dem ORF wörtlich „eine Frechheit“. Er sei selbstverständlich bei der Weihnachtsfeier der Gemeinde in einer Pizzeria nicht betrunken gewesen - auch nicht bei der Gemeindevertretungssitzung kurz vorher. Und er sei in dem Lokal auch nicht niedergeschlagen worden. Es habe zwar Streit mit einem anderen Lokalgast gegeben, aber „nur eine Kleinigkeit mit gegenseitigem Schubsen“. Dann sei er nach Hause gefahren worden. Er werde jetzt vom SPÖ-Chef „angepatzt“, weil er mit dem Vizebürgermeister eine Auseinandersetzung wegen eines politischen Themas gehabt habe. Sein Ruf sei geschädigt, er könne nicht mehr in Lokale gehen.

Ob es zu einem Gerichtsverfahren kommt, das ist noch nicht bekannt. Nun wird der Anwalt des beklagten Vizebürgermeisters eine Antwort formulieren.

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