ASKÖ/ASV-Prozess: Drei Berufungen

Das Strafverfahren gegen fünf Ex-Funktionäre des Sportverbandes ASKÖ Salzburg und der Salzburger Sportvereinigung ASV geht für drei Angeklagte in die zweite Instanz. Sie berufen gegen das Ersturteil.

Das Verfahren war in der Vorwoche mit vier Schuldsprüchen wegen Untreue und einem Freispruch beendet worden. Gegen die Urteile für den Ex-Präsidenten, Ex-Landesgeschäftsführer und Ex-Finanzreferenten der ASKÖ wurden nun aber Rechtsmittel angemeldet.

Der ehemalige Präsident der beiden Vereine hatte vom Schöffensenat des Landesgerichtes Salzburg 24 Monate teilbedingte Haft erhalten, davon acht Monate unbedingt. Laut Gerichtssprecher Peter Egger hat der Beschuldigte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt.

Ex-ASKÖ-Präsident und zwei weitere Ex-Funktionäre vor Gericht

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Ex-ASKÖ-Präsident Franz Karner (hier beim Prozess) geht in Berufung

Auch die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil berufen, ihr war die Strafe offenbar zu gering, ebenso bezüglich der beiden anderen Angeklagten.

Acht Monate bedingt für Ex-Geschäftsführer

Der Ex-Landesgeschäftsführer hatte acht Monate bedingte Haft erhalten, der Ex-Finanzreferent sechs Monate bedingte Haft. Letzterer hat ebenfalls Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, die ASV hat zudem gegen den Privatbeteiligten-Zuspruch berufen.

Das Urteil gegen den Ex-ASV-Finanzreferenten, das eine Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro und sechs Monate bedingte Haft vorsieht, sowie der Freispruch für eine Sportwissenschafterin, die für Projekte der ASV tätig war, sind hingegen rechtskräftig geworden.

Sechsstellige Schadenssummen

Dem Urteil zufolge hat der Ex-Präsident einen Gesamtschaden von 605.259,66 Euro zulasten der beiden Vereine zu verantworten, 384.317,66 Euro betrifft allein die ASKÖ. Dem Ex-Landesgeschäftsführer und dem Ex-Finanzreferenten der ASKÖ wurde ein Schaden von 330.336 Euro zulasten der ASKÖ wegen des Baurechtsvertrages „Sportbauernhof Waldzell“ zugerechnet. Der Ex-Finananzreferent der ASV soll einen Schaden von 244.033,45 Euro bewirkt haben, unter anderem wegen sogenannter Geheimkonten.

Der Ex-Präsident muss laut Urteil der Privatbeteiligten ASV binnen 14 Tagen 17.500 Euro und der Ex-ASV-Finanzreferent 9.080 Euro der ASV an Schadensersatz zahlen. Die beiden Angeklagten müssen zudem jeweils noch weitere 37.167 Euro binnen 14 Tagen an die ASV zahlen.

Causa geht zum Obersten Gerichtshof

Über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen wird der Oberste Gerichtshof befasst, der darüber nach Einlangen der Rechtsmittel und der Gegenäußerung entscheidet, wie Egger am Dienstag gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) erläuterte.

Das im Jahr 2016 begonnene Strafverfahren drehte sich laut Anklage um zweckwidrig verwendete Vereinsgelder im Zeitraum 2003 bis 2012. Alle fünf Angeklagten beteuerten, sie hätten sich weder persönlich bereichert noch hätten sie wissentlich ihre Befugnisse missbraucht.

Überhöhter Baurechtszins für Sportbauernhof

Die Hauptfakten der Anklage drehten sich um einen überhöhten Baurechtszins für den „Sportbauernhof Waldzell“ im oberösterreichischen Innviertel, nicht gerechtfertigte, private Installationen auf dem Hof und zwei „Geheimkonten“, von denen Vereinsgelder zweckwidrig verwendet worden seien, sowie um nicht gerechtfertigte Aufwandsentschädigungen.

Sportbauernhof in Waldzell (OÖ)

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Der „Sportbauernhof“ in Waldzell

Im Fokus standen weiters ein Wohnmobil und ein Pkw, die privat genutzt worden seien. Zu all diesen Vorwürfen ergingen Schuldsprüche.

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