Anmeldefrist für städtische Kindergärten beginnt
Für fünf- bis sechsjährige gilt die Kindergartenpflicht. Für die Anmeldung im gewünschten Kindergarten sollte man telefonisch einen Termin mit der Leitung des Kindergartens vereinbaren.
Dort sollte man mit seinem Kind hinkommen und zur Anmeldung Geburtsurkunde und Meldeschein des Kindes und der Erziehungsberechtigten, Arbeitsbestätigungen und E-Card mitbringen.
Aufnahme ab dem dritten vollendeten Lebensjahr
Grundsätzlich werden nur Kinder in den Kindergarten aufgenommen, die das dritte Lebensjahr vollendet haben. Einzelheiten, wie etwa eine Liste aller Kindergärten mit längeren Öffnungszeiten, sind im Internet unter www.stadt-salzburg.at zu fnden.