Generelles Tourenverbot auf Pisten „unzulässig“

Ein generelles Pistenverbot für Skitourengeher ist für Vertreter der Skiwanderer rechtlich „unzulässig“. Die FIS-Pistenregeln seien aber einzuhalten. Aktuell wird so ein Verbot ja auf der Schmittenhöhe bei Zell am See (Pinzgau) diskutiert.

Erich Egger, Geschäftsführer der Schmittenhöhebahnen Zell am See

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Schmittenhöhe-Geschäftsführer Egger denkt über ein Verbot nach

Auf der Schmittenhöhe wird ein generelles Verbot für Tourengeher auf der Piste überlegt. Denn die Regeln würden regelmäßig missachtet, begründet das Schmittenhöhebahnen-Geschäftsführer Erich Egger: „Manche glauben, dass sie am Berg die Regeln nicht beachten müssen. Und dann müssen leider die Pistengeher, die sich an diese Regeln halten, darunter leiden, wenn wir anfangen, darüber nachzudenken, den ganzen Berg für Pistengeher zu sperren.“

Denn aktuell seien auf der Schmittenhöhe pro Tag zwischen 11.000 und 12.000 Alpinskifahrer unterwegs. „Wenn es hier nicht klare Regeln gibt und man sich nicht an diese Regeln hält, dann kann es immer wieder zu Konflikten kommen,“ so Egger.

„Wir haben Bergfreiheit und Wegefreiheiten“

Doch ein generelles Verbot für Pistengeher hält der Rechtsanwalt und Tourengeher Helmut Schott, Obmann des Tourengehervereins mit 1.500 Mitgliedern, für unmöglich: „Wir haben in Österreich Bergfreiheit und Wegefreiheiten. Die sind im Forstgesetz und in Landesgesetzen verankert. Ein generelles Verbot wird sicher nicht zulässig sein.“

Skitourengeher in Gruppe am Rand einer Skipiste

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Skitourengeher generell von Pisten zu vertreiben sei rechtlich unzulässig, so deren Vertreter

Dass sich Geschäftsführer von Skigebieten mit Verboten juristisch gegen Klagen absichern wollen, kann der Rechtsanwalt Schott nicht nachvollziehen: „Schwarze Schafe gibt es - das hat auch damals dazu geführt, dass dieses Verbot generell ausgesprochen wurde (2015 in Flachau - Anm.). Da sind dann teilweise Gruppen nebeneinander gegangen - mit Hunden ohne Leine. Das ist natürlich ein Wildwuchs, der so nicht sein darf. Und dafür treten wir auch ein, dass das eingeschränkt wird.“

„Aber es spricht nichts dagegen, wenn ein Aufstieg am Rande der Piste erfolgt, hintereinander. Das muss auch so sein. Und dann ist auch eine Absicherung für die Skigebiete da. Denn sollte es zu einem Unfall kommen, gelten die FIS-Regeln. Da wird es keine Probleme für das Skigebiet geben“, sagte Schott weiter. Die Regeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) gelten ja weltweit und sind mit einer Straßenverkehrsordnung auf Pisten vergleichbar.

Verbotsvorreiter Flachau hat „kein Problem“

Als erstes Skigebiet in Salzburg hatte ja Flachau (Pongau) ein Verbot für Pistengeher ausgesprochen. Damals war die Situation allerdings eine andere als aktuell: Im schneearmen Dezember 2015 seien auf einem dünnen Schneeband bis zu 2.500 Tourengeher pro einem Tag aufgestiegen, ohne die FIS-Regeln zu beachten.

Verbotsschild für Skitourengeher auf Piste bei Seilbahn-Talstation in Flachau

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Das Pistengeher-Verbot in Flachau gilt seit 2015 - zurzeit gebe es dort aber keine Probleme, so die Bergbahnen

„Das war damals ein geballtes Auftreten - und eine ganz andere Situation als heute“, sagt Ernst Brandstätter von den Bergbahnen Flachau/Wagrain. „Aufgrund der FIS-Regeln dürfen ja die Tourengeher am Pistenrand gehen, wenn sie parallel gehen und die Querungen entsprechend beachten. Das ist alles möglich - und findet bei uns so statt. Es gehen täglich Tourengeher am Pistenrand, und wir haben gar kein Problem damit.“ Das nach wie vor auf Schildern kundgemachte Verbot in Flachau ziele nur „darauf ab, dass wir einschreiten können, wenn solche Massen kommen“, so Brandstätter.

Appell: „An Regeln halten, dann geht es“

In Wagrain, Flachau und Eben (alle Pongau) hat man zudem neue Möglichkeiten für Tourengeher geschaffen - auf wie abseits der Pisten. Wo es allerdings nach wie vor immer wieder Probleme gibt, ist während der Pistenpräparierung in der Nacht. „Wir hatten schon Probleme, wo sich Pistengeher in den Stahlseilen der Pistenmaschinen, der Windenmaschinen verfangen haben“, weiß Kornel Grundner von den Leoganger Bergbahnen (Pinzgau). „Das ist Gott sei Dank immer glimpflich abgegangen. Aber man weiß aus der Vergangenheit, dass das leider nicht immer glimpflich ausgeht.“

Wieder Diskussion über Pisten-Tourengeher

Soll man Tourengeher von Piste verbannen? Auf der Schmittenhöhe in Zell am See denkt man über ein Pistenverbot für Skiwanderer nach.

Daher gibt es in Leogang ein neues Angebot für Pistengeher. Bei der Asitzbahn darf man dienstags und freitags von 18.00 bis 22.00 Uhr die Piste nutzen: „Auch der Skitourengeher sollte sich im gesicherten Bereich aufhalten können“, so Grundner. „Daher mein Appell: An die Regeln halten, dann geht es miteinander am besten.“ Denn letztlich hoffen alle Beteiligten der Debatte auf ein gutes Miteinander auf und abseits der Piste.

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