Kindergarten-Missbrauch: Bewährungsstrafe fix
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Insgesamt zwölf Übergriffe auf acht Kinder hatte der Ex-Kindergärnter im Prozess zugegeben, das jüngste Opfer war drei Jahre alt. Der Fall schwelte bereits seit 2014, weil Eltern Alarm geschlagen hatten. Der Kindergärtner leugnete damals alles, wurde suspendiert - und kam fünf Monate später wieder in den Dienst zurück.
Dann sei ihm aber das schlechte Gewissen zu viel geworden, sagte der Mann bei dem Prozess - deshalb sei er zur Polizei gegangen. Dass sich der 25-Jährige selbst angezeigt hatte, weil er wisse, dass mit ihm etwas falsch laufe, und so zur Aufklärung dieses sexuellen Missbrauchs beigetragen hatte - das rechnete ihm schon das Erstgericht als wesentlich mildernd an. Deshalb verhängte es im August 18 Monate Haft auf Bewährung plus rund 2.100 Euro Geldstrafe.
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Berufung der Staatsanwaltschaft abgewiesen
Diese Strafe war der Staatsanwaltschaft zu gering - sie ging in Berufung. Doch in der Berufungsverhandlung am Dienstag schlug das Oberlandesgericht Linz im Wesentlichen in dieselbe Kerbe wie die erste Instanz: Wenn sich der Ex-Kindergärnter nicht selbst gestellt hätte, wäre der Fall wohl kaum aufgeklärt worden. Deshalb gab es die Bestätigung des Ersturteils.
Der 25-Jährige hatte schon im Sommer gesagt, dass er in Therapie sei. Mit Kindern darf er per Gerichtsentscheid nicht mehr arbeiten.
Links:
- Zwölffacher Kindesmissbrauch: Bewährungsstrafe (salzburg.ORF.at; 10.8.2017)
- Sexuelle Übergriffe auf Kindergarten-Kinder (salzburg.ORF.at; 4.11.2016)