Kindergarten-Missbrauch: Bewährungsstrafe fix

Ein ehemaliger Pädagoge im Kindergarten Neumarkt am Wallersee (Flachgau) muss wegen Kindesmissbrauchs nicht ins Gefängnis. Das Oberlandesgericht Linz bestätigte am Dienstag seine Strafe: 18 Monate Haft auf Bewährung.

Kindergarten von außen (in Neumarkt am Wallersee)

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Zwölf Kinder im Kindergarten Neumarkt wurden Opfer des 25-Jährigen

Insgesamt zwölf Übergriffe auf acht Kinder hatte der Ex-Kindergärnter im Prozess zugegeben, das jüngste Opfer war drei Jahre alt. Der Fall schwelte bereits seit 2014, weil Eltern Alarm geschlagen hatten. Der Kindergärtner leugnete damals alles, wurde suspendiert - und kam fünf Monate später wieder in den Dienst zurück.

Dann sei ihm aber das schlechte Gewissen zu viel geworden, sagte der Mann bei dem Prozess - deshalb sei er zur Polizei gegangen. Dass sich der 25-Jährige selbst angezeigt hatte, weil er wisse, dass mit ihm etwas falsch laufe, und so zur Aufklärung dieses sexuellen Missbrauchs beigetragen hatte - das rechnete ihm schon das Erstgericht als wesentlich mildernd an. Deshalb verhängte es im August 18 Monate Haft auf Bewährung plus rund 2.100 Euro Geldstrafe.

Ehemaliger Kindergärtner bei Prozess vor Gericht

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Das Urteil gegen den Ex-Kindergärtner wurde am Dienstag bestätigt

Berufung der Staatsanwaltschaft abgewiesen

Diese Strafe war der Staatsanwaltschaft zu gering - sie ging in Berufung. Doch in der Berufungsverhandlung am Dienstag schlug das Oberlandesgericht Linz im Wesentlichen in dieselbe Kerbe wie die erste Instanz: Wenn sich der Ex-Kindergärnter nicht selbst gestellt hätte, wäre der Fall wohl kaum aufgeklärt worden. Deshalb gab es die Bestätigung des Ersturteils.

Der 25-Jährige hatte schon im Sommer gesagt, dass er in Therapie sei. Mit Kindern darf er per Gerichtsentscheid nicht mehr arbeiten.

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