Niki-Pleite: Keine Kündigung bei später Rückkehr

Wer aufgrund der drohenden Pleite bei der Fluglinie „Niki“ unverschuldet zu spät in seine Arbeit zurückkehrt, muss keine Angst haben, deshalb gekündigt zu werden. Das sagen Rechtsexperten der Arbeiterkammer.

Für die insolvente Fluglinie Niki, die auch in Salzburg mit Flügen Richtung Spanien und Ägypten beheimatet ist, drängt die Zeit. Laut Masseverwalter werde in den kommenden Tagen mit vier möglichen Käufern verhandelt, einer ist der Airline-Gründer und Namensgeber Niki Lauda.

Indes sitzen rund 5.000 österreichische Passagiere in Urlaubsorten fest. Auch wenn sie mit Alternativflügen zurück gebracht werden, könnte der eine oder andere zu spät aus dem Urlaub wieder an seinem Arbeitsplatz erscheinen.

„Unverschuldet Fernbleiben kein Kündigungsgrund“

Grundlegend ist es ein unverschuldetes Fernbleiben von der Arbeit, wenn man nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurück kommt, weil die Airline, mit der man zurückgeflogen wäre, pleite ist. Laut Experten der Arbeiterkammer ist dies keinesfalls ein Kündigungsgrund.

Auch das Entgelt wird Angestellten in solch einem Fall weiterbezahlt, ebenso bei den meisten Arbeitern - je nach Kollektivvertrag. Allerdings muss der Arbeitgeber unverzüglich informiert werden, wenn sich die Heimreise verzögert.

Verpflichtung zu Suche nach Alternativen

In weiterer Folge ist man verpflichtet, nach zumutbaren Alternativen für die Heimreise zu suchen. Dies muss man im Streitfall auch belegen können, erläutert der Chef der Rechtsabteilung in der Arbeiterkammer Salzburg, Heimo Typplt.

„Dies ist nachzuweisen, indem man sich zum Beispiel ein diesbezügliches Gespräch von anderen Fluglinien bestätigen lässt, die Parallelflüge anbieten. Man muss im Streitfall eben belegen können, dass man nicht gleich wieder zum Strand gegangen ist, sondern sich um Alternativen bemüht hat.“

„Arbeitgeber reagieren meist mit Verständnis“

Die Erfahrung zeige, dass im Fall einer verspäteten Rückkehr aufgrund einer Airline-Pleite die meisten Arbeitgeber mit Verständnis reagieren würden, ergänzt der Experte.

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