Liste Mayr: Kein Finanzbericht an Rechnungshof
Das Parteiengesetz ist ganz klar: Jede Partei muss jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht beim Bundesrechnungshof in Wien abliefern. Darin muss sie über Einnahmen und Ausgaben berichten, über Inserate, Sponsorings und über Parteispenden. Bei Beträgen über 3.500 Euro muss auch der Name des Spenders genannt werden. Der Bericht über das vorangegangen Jahr muss jeweils bis zum 30. September eingehen,
Für 2016 nichts eingegangen
Doch die vom Ex-Team-Stronach-Landesrat Hans Mayr gegründete „Salzburger Bürgergemeinschaft“ (SBG) versäumte für 2016 diese Frist. Bis heute sei kein Bericht abgegeben worden, bestätigte eine Rechnungshof-Sprecherin dem ORF.
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Dabei steht Mayr steht wegen seiner Finanzen ohnehin in der Kritik. Medienberichten zufolge soll der Wohnbau-Landesrat um Geld von Baufirmen geworben haben. Mayr bestreitet das vehement, die SPÖ hat trotzdem eine dringliche Anfrage dazu im Landtag eingebracht.
Finanzsprecher: Bisher „nichts Meldepflichtiges“
Den fehlenden Rechenschaftsbericht beim Rechnungshof erklärt die Partei aber ganz anders: Finanzsprecher Erwin Seeauer sagte, die Partei sei zwar im April 2016 gegründet worden, aber bis heuer kaum aktiv gewesen. Deshalb habe es „nichts Meldepflichtiges“ gegeben. Beim Rechnungshof sieht man das anders: Eine Sprecherin sagte, dass jede Partei ab dem Eintrag ins offizielle Register meldepflichtig sei. Konsequenzen hat der fehlende Bericht aber nicht wirklich: Der Rechnungshof kann nämlich keine Strafe oder ähnliches aussprechen.
Erwin Seeauer von der Liste Mayr sagte aber, er wolle den Bericht, falls nötig, nachreichen. Auch das werde ein Wirtschaftsprüfer abklopfen - so wie die Partei-Finanzen insgesamt. Damit will die mittlerweile in „Liste Hans Mayr“ (LHM) umbenannte Partei bösen Gerüchten vorbeugen. In zwei Wochen soll die Prüfung abgeschlossen sein.
Links:
- Mayrs Partei: Korruptionsvorwurf zurückgewiesen (salzburg.ORF.at; 29.11.2017)
- Liste Landesrat Hans Mayr stellt Programm vor (salzburg.ORF.at; 10.11.2017)