Doppelstaatsbürger: 800 Ermittlungsverfahren

Im Bundesland Salzburg wurden bisher rund zehn Bescheide zur Aberkennung der Doppelstaatsbürgerschaft an österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger verschickt. Es laufen noch rund 800 Feststellungsverfahren.

Im September wurden rund 1.600 Personen im Bundesland Salzburg eruiert, die zugleich österreichische wie türkische Staatsbürger sind. Nach einer Vorbeurteilung aufgrund der Aktenlage seien rund 800 Feststellungsverfahren eingeleitet worden, sagt Michael Bergmüller, Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit des Landes Salzburg.

Bescheid mit Zustellung gültig

Bei diesen Personen sei kein Rechtsgrund für eine Doppelstaatsbürgerschaft erkennbar gewesen. Falls sie die Verdachtsmomente nicht anhand von Unterlagen entkräften können, wird die Staatsbürgerschaft Österreichs aberkannt.

Versandt wurden bisher rund zehn Bescheide zur Aberkennung. „Wir haben teilweise Rückscheine erhalten. Erst wenn die Zustellung des Bescheides erwiesen ist, ist der Bescheid auch erlassen“, erklärt Bergmüller.

Einen Monat für Einsprüche

Die Beschwerdefrist dauere vier Wochen, zwei Beschwerden seien bereits eingegangen. Mit Hochdruck werde an den Verfahrensabschlüssen gearbeitet, was aber aufgrund der Anzahl noch einige Monate in Anspruch nehmen werde.

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