Kinderpornos: 57-Jähriger verurteilt

Ein 57-Jähriger, der mit Kindern gechattet und Nacktfotos auf seinem Handy gespeichert hatte, ist Donnerstag in Salzburg verurteilt worden - zu teilbedingter Geldstrafe. Der Mann wollte Minderjährige auch in seine Wohnung locken, sagen Ermittler.

Neben der teilbedingten Geldstrafe von 4.800 Euro wurde dem Verdächtigen vom Gericht auch eine Weisung zu einer Sexualtherapie erteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte zeigte sich zu den vorgeworfenen Delikten „versuchte Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen“ und „pornografische Darstellung Minderjähriger“ zum Teil geständig.

Chat mit Neunjähriger von Mutter entdeckt

Die Mutter einer Neunjährigen brachte heuer eine Anzeige ein, nachdem sie einen Chat-Verkehr am Handy ihrer Tochter mit dem Beschuldigten bemerkt hatte. Das Mädchen hatte dem Mann auf WhatsApp auch ein Foto geschickt, das dieser mit „wow sexy“ und „Herzchen“-Abbildungen kommentierte.

Bei einer Hausdurchsuchung fanden Ermittler bei dem 57-Jährigen zwei Mobiltelefone, auf denen neben der Kommunikation mit Unmündigen auch pornografische Fotos von Kindern gespeichert waren, etwa von einer Zwölfjährigen „in eindeutiger Pose“, wie Richterin Nicole Haberacker dem Angeklagten vorhielt. „Das war ein Blödsinn, was ich gemacht habe“, sagte der Salzburger: „Ich finde Minderjährige ansprechend, ich hatte aber nicht die Absicht, was zu tun. Beim Chatten hatte ich keinen Hintergedanken.“

Konkrete Vorwürfe der Anklage

Der Angeklagte habe keinen Funken Unrechtsbewusstsein", sagte dazu die Staatsanwältin Sandra Wimmer. Laut Strafantrag verteilte der Salzburger Tiersticker und Süßigkeiten an Kinder seiner Nachbarschaft und wollte die Neunjährige mit dem Vorspielen des Zeichentrickfilms „Die Schlümpfe zwei“ in seine Wohnung locken. „Ich bin eben ein guter Lodsch“, stritt der Angeklagte den Vorwurf von „Anbahnungsversuchen“ ab.

Die Richterin hielt ihm zudem ein Notizbuch vor, das in seiner Wohnung gefunden wurde. Darin stand eine Auflistung von Kontaktdaten aus Chaträumen auch von Unmündigen und Minderjährigen, mit Beschreibungen über deren sexuelle Vorlieben. „Man weiß ja nicht wirklich, ob das Minderjährige sind“, meinte der Salzburger.

Staatsanwältin beruft

Von der verhängten Geldstrafe in Höhe von 4.800 Euro muss der Mann 3.200 Euro bezahlen, ansonsten blüht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Die restlichen 1.600 Euro wurden bedingt unter einer Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Während dieser Zeit muss der Beschuldigte quartalsmäßig dem Gericht nachweisen, dass er wegen seiner pädophilen Neigung eine psychotherapeutische Behandlung absolviert. Der 57-Jährige nahm das Urteil an. Da er ohne Verteidiger zu der Verhandlung gekommen ist, hat er noch drei Tage Bedenkzeit. Der Staatsanwältin meldete Berufung wegen Nichtigkeit an.