Trainerbezahlung: ASKÖ gewinnt Musterprozess

Der Sportdachverband ASKÖ Salzburg hat einen Musterprozess rund um die Bezahlung von Trainern im Breitensportbereich gewonnen. So bleibt österreichweit eine Sonderregel erhalten, die diese von der Versicherungspflicht ausnimmt.

Die ASKÖ Salzburg führte seit mehreren Jahren das Verfahren gegen die Salzburger Gebietskrankenkasse. Es ging um die Frage, ob Aufwandsentschädigungen für Trainer und Übungsleiter der Sozialversicherung unterliegen oder nicht. Bisher können Sportvereine Trainern im Breiten- und Gesundheitssport bis zu 540 Euro pro Monat pauschale Aufwandsentschädigung überweisen - ohne Versicherungspflicht. Und diese Regelung bleibt auch weiter bestehen, stellte das Bundesverwaltungsgericht Linz nun fest.

„Zwischen 50.000 und 100.000 Betroffene“

Auslöser für den Streit war eine Forderung der Salzburger Gebietskankenkasse an mehr als 30 Übungsleiter - eine Forderung, die laut Urteil zu Unrecht erhoben wurde. Diese Entschädigung sei nicht als Entgelt zu werten, sagt Gerhard Schmidt, Präsident der ASKÖ: „Man muss dazusagen, dass der betroffene Personenkreis ausschließlich nebenberuflich tätig sein darf. Das heißt: Es muss eine andere hauptberufliche Tätigkeit vorliegen, die per se schon den Versicherungsschutz gewährleistet.“

Capoeira Trainer mit Kindern bei Präsentation im Park

ORF

Die Ausnahmeregelung für die Bezahlung von Trainern im Hobby- und Breitensport bleibt nach dem Musterprozess erhalten

Das Urteil im Salzburger Streit hat Auswirkungen auf Vereine und Trainer in ganz Österreich: „Die Zahl der betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Sport liegt irgendwo zwischen 50.000 und 100.000“, so Schmidt. Damit geht es um viel Geld - wäre das Urteil anders ausgefallen, wären Österreichweit pro Monat zwischen 25 und 50 Millionen Euro Aufwandsentschädigung sozialversicherungspflichtig geworden - ein Todesstoß für viele kleine Vereine.

GKK prüft Urteil

Das ist nun vom Tisch, außer die Gebietskrankenkasse geht in Revision. Das ist noch nicht entschieden. Juristen der Sozialversicherung prüfen nun das Urteil, dafür haben sie ab jetzt sechs Wochen Zeit.

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