Bedingte Einweisung nach Messerattacke

Beim Landesgericht Salzburg ist Mittwoch ein 34-Jähriger wegen einer Messerattacke auf einen Pensionisten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, wobei die Einweisung laut Gericht „bedingt nachgesehen wird“.

Der Mann hatte sich im Verfolgungswahn von seinem Opfer bedroht gefühlt. Wäre er zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen, wäre ihm ein Mordversuch angelastet worden. Der Beschuldigte, der seit Jahren mit seiner Drogenabhängigkeit kämpft, hatte heuer am Osterwochenende nach der Einnahme eines Substitutionsmittels noch Kokain konsumiert.

Panik bis zur Todesangst

In der Folge bekam er Panikattacken, die bis zur Todesangst führten. Als er dann auch noch Stimmen hörte und Geister in sich spürte, schrie er um Hilfe und drückte bei einem Haus im Stadtteil Maxglan die Terrassentüre auf. Dort fühlte er sich von den Bewohnern bedroht, nahm in der Küche ein Messer an sich und versteckte sich hinter einer Türe. Doch der 83-jährige Hausbesitzer folgte ihm, woraufhin er zweimal mit dem Messer auf ihn einstach, ihm Faustschläge verpasste und würgte. Der Pensionist wurde durch die Messerstiche im Gesicht schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt.

Psychiatrische Behandlung

Seit seiner Festnahme wird der Salzburger auf der forensischen Psychiatrie der Christian-Doppler-Klinik behandelt. Es gehe ihm jetzt gut, er sei durch ein Medikament gut eingestellt und höre keine Stimmen mehr, erklärte der Vorbestrafte. In Zukunft möchte er eine Drogen-Langzeittherapie absolvieren und ein normales Leben mit seiner Familie führen. Am ersten Verhandlungstag im September entschuldigte er sich für seine Tat.

Da der Gutachter dem 34-Jährigen seit der Tat einen signifikanten Behandlungserfolg attestierte, wurde die Einweisung - wie vom Gesetz vorgeschrieben - bedingt nachgesehen. Das Geschworenengericht unter dem Vorsitz von Richterin Gabriele Glatz setzte eine Probezeit von zehn Jahren fest.

Urteil nicht rechtskräftig

In dieser Zeit muss der Salzburger eine Fülle von Anweisungen erfüllen, etwa eine Suchtgiftentwöhnung, eine Therapie oder laufende ärztliche Kontrolle. Hält er sich nicht daran, wird er in einer Anstalt untergebracht. Der 34-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab aber keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig, sagte Gerichtssprecher Peter Egger.