Wegen Abschiebung: 40 Autos beschädigt

34.000 Euro Sachschaden hat ein Asylwerber aus Somalia in Salzburg verursacht. Er riss bei 40 Autos die Außenspiegel ab. Mittwoch wurde der Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Autobesitzer dürften keine Entschädigungen bekommen.

Insgesamt 33.714 Euro Schaden hat der 28-jährige Flüchtling Ende April und Anfang Mai an den Autos angerichtet. Er wollte damit „ein Flugticket in seine Heimat erzwingen“, gab er bei seiner Einvernahme an. Neben der schweren Sachbeschädigung legte die Staatsanwaltschaft dem Vater zweier kleiner Töchter auch schwere Körperverletzung zur Last.

So ging der Somalier im April 2017 in einer Asylwerber-Unterkunft in Salzburg auf einen Afghanen los und versetzte ihm ohne Vorwarnung zwei Faustschläge und einen Kopfstoß. Zudem soll er in U-Haft einen Mithäftling verletzt haben. Der Verdacht, dass er dazu einen in eine Unterhose gewickelten Stein als Waffe benutzt habe, ließ sich laut Gericht aber nicht beweisen.

Angeklagter schon zweifach vorbestraft

Der zweifach vorbestrafte Angeklagte genoss in Österreich zum Zeitpunkt der Vorfälle wegen der Sicherheitslage in seinem Heimatland subsidiären Schutz vor Abschiebung. Und er ist hierzulande schon wegen mehrerer Delikte aufgefallen. So soll er neben Ladendiebstählen auch die Türe einer Caritas-Einrichtung eingeschlagen und Personen bedroht haben.

Der Somalier war Mittwoch vor Gericht grundsätzlich geständig, meinte aber auch, sich an die einzelnen Taten und Vorfälle nicht erinnern zu können. Er sei krank gewesen und habe Medikamente genommen, zudem habe er den Monat vor seiner Verhaftung auf der Straße gelebt. Weil ihm Polizisten einmal gesagt hätten, er solle zu Fuß zurück nach Somalia gehen, habe er nach seinen Zerstörungsaktion auf einen Flug bestanden. Sonst werde er weitermachen.

Angeklagter: „Psychischer Ausnahmezustand“

Eine Drohung, die er vor der Haftrichterin später noch einmal wiederholte. „Ich hatte damals Probleme“, räumte er Mittwoch ein. Seine Verteidigerin sagte, der Mann habe sich in einem anhaltenden Ausnahmezustand befunden und wollte aus Not zurück in seine Heimat: „Er hat sich so auch sein aggressives Verhalten erklärt.“

Nach dem Urteil wies Richter Albrecht Mandl den Somalier auf die Chance einer bedingten Entlassung nach Verbüßung der Hälfte seiner Strafe hin: „Das ist möglich, wenn Sie einen Ausreisebescheid haben und sagen, Sie kehren nach Somalia zurück.“ Das Geld für den Flug sei beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vorhanden, sagte Mandl. Weil der Angeklagte mittlerweile seinen subsidiären Schutz verloren habe, stehe einer vom BFA finanzierten Rückführung nichts mehr im Wege.

Kein Geld für geschädigte Autofahrer

Die geschädigten Autobesitzer wurden Mittwoch auf den Zivilrechtsweg verwiesen, dürften aber ohne Versicherung auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Der Angeklagte ist völlig mittellos. Das Urteil ist rechtskräftig.