Aiderbichl-Umfeld: Urteile rechtskräftig

Die Urteile gegen zwei Geschwister, die wegen Malversationen im Umfeld des Tiergnadenhofes Gut Aiderbichl bei Henndorf (Flachgau) angeklagt worden waren, sind jetzt rechtskräftig. Sie bekamen 24 Monate teilbedingt bzw. sechs Monate Haft auf Bewährung.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den beiden Angeklagten vorgeworfen, den Nachlass eines im November 2011 verstorbenen vermögenden Tierfreundes und Betreibers eines Gnadenhofes um mehrere hunderttausend Euro geschädigt zu haben. Die Verbindung zu Gut Aiderbichl entstand dadurch, dass der Verstorbene dem Gnadenhof zuletzt seinen Hof in Maria Schmolln (OÖ) und zusätzlich Geld für den Betrieb geschenkt hat.

Gnadenhof von Gut Aiderbichl in Maria Schmolln (OÖ)

ORF

Der vermögende Verstorbene hatte seinen Hof in Maria Schmolln an Gut Aiderbichl übergeben. Die Geschwister haben zu Unrecht bei dem Erbe mitkassiert, entschied das Gericht

Untreue, schwerer Betrug, Urkundenfälschung

Das Geschwisterpaar wurde zwar in einigen Anklagepunkten freigesprochen. Aber der inzwischen 52-Jährige wurde wegen Untreue, schweren Betrugs sowie Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt, davon sind acht Monate unbedingt abzusitzen. Zusätzlich wurde ein Betrag von über 801.000 Euro für verfallen erklärt. Seine 55-jährige Schwester wurde wegen Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich wurden 35.000 Euro für verfallen erklärt.

Die Verurteilten hatten gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis (OÖ) Nichtigkeitsbeschwerde erhoben. Diese wurde aber vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen. Auch der Berufung gegen die Strafhöhe folgte das Oberlandesgericht nicht. Die Urteile wurden damit rechtskräftig.

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