Amtsmissbrauch: Polizisten freigesprochen

Am Landesgericht sind am Dienstag zwei Polizisten im Prozess wegen Amtsmissbrauchs freigesprochen worden. Sie sollen vier Ermittlungsverfahren nicht an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet haben.

Der im April gestartete Prozess endete am Dienstag mit zwei Freisprüchen. Die vorsitzende Richterin konnte den beiden erfahrenen Polizisten keinen wissentlichen Befugnismissbrauch nachweisen. Zudem stellte sie auch keinen Schädigungsvorsatz fest. Die beiden sehr erfahrenen Beamten waren in Wals-Siezenheim (Flachgau) stationiert. In juristisch „kleinen“ Fällen sollen sie zwischen 2009 und 2015 Delikte eigenhändig zu den Akten gelegt und die Staatsanwaltschaft nicht informiert haben. Konkret leiteten die Angeklagten folgende vier Strafdelikte nicht weiter:

  • Gestohlenes Autokennzeichen, das später wiedergefunden wurde
  • Streit über eine Wasserleitung mit angeblicher gefährlicher Drohung
  • Autokauf eines Jugendlichen, der darüber mit seiner Mutter in Streit geraten sein soll
  • Widerrechtliches Parken

Angeklagte beteuern ihre Unschuld

Die beiden Beschuldigten beteuerten am Dienstag abermals ihre Unschuld. Laut deren Verteidiger Michael Kowarz wären die vier Fälle für seine Mandanten in strafrechtlicher Hinsicht nicht relevant gewesen, deshalb leiteten sie die Delikte nicht an die Staatsanwaltschaft weiter. Die Polizisten hätten nicht den Vorsatz gehabt, die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen zu beeinträchtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.