Stadt lockert Bettelverbot nach VfGH-Urteil
Der Stadtsenat stimmte mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich für eine Einschränkung des Verbots. Grüne und NEOS warnten indes vor der nächsten juristischen Blamage vor dem Höchstgericht.
Bisheriges Verbot widerspricht Grundfreiheiten
Der VfGH hatte das seit Juni 2015 geltende sektorale Bettelverbot wegen seines zeitlichen und örtlichen Umfangs als „verfassungsrechtlich verpönt“ und gesetzeswidrig erklärt. Dieses komme einem absoluten Bettelverbot gleich und verstoße damit gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil es Menschen von der Nutzung des öffentlichen Raums ausschließe und der Freiheit der Meinungsäußerung widerspreche.
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Stadt muss Bettelverbot lockern
ORF-Redakteur Tobias Pötzelsberger hat recherchiert, was die Änderung des Bettelverbotes nun konkret bringt.
Das Verbot galt zunächst in der Getreidegasse und den angrenzenden Gassen bis zu den Brücken über die Salzach. 2016 wurde die Verordnung von einer neuen Regelung abgelöst. Das Bettelverbot wurde auf zahlreiche stark frequentierte Gassen, Plätze und Brücken in der linken und rechten Altstadt und auf die städtischen Friedhöfe ausgeweitet.
Neue Regelung mit weniger Verbotszonen
Im Zuge der nun notwendig gewordene Korrektur soll das Verbot nur noch von 11.00 bis 17.00 Uhr gelten anstatt wie bisher von 8.00 bis 19.00 Uhr. Einige Straßenzüge und die Bereiche vor den Kirchen wurden aus den Verbotszonen herausgenommen. Neu hinzu kommt allerdings die Hofstallgasse vor dem Festspielhaus. Dort soll das Betteln in Zukunft während der Festspiele zu Ostern, zu Pfingsten und im Sommer, in der Adventzeit und an Sonntagen untersagt sein - und zwar immer zu Zeiten, wann dort in der Regel Aufführungen stattfinden.
Bürgerliste warnt vor nächster Blamage
Während die Befürworter des neuen Entwurfs am Montag im Stadtsenat von „keinem schlechten Verbot“ sprachen, warnte der Klubobmann der grünen Bürgerliste, Helmut Hüttinger, vor der nächsten Blamage. „Auch die neue Verordnung ist eindeutig verfassungswidrig. Das Verbot soll wieder in ganz wesentlichen Teilen der Altstadt gelten - obwohl der Verfassungsgerichtshof klar gesagt hat, das geht nicht.“
Auch die Organisation „Plattform für Menschenrechte“ hatte im Vorfeld der heutigen Sitzung beklagt, dass die Politik den Verfassungsgerichtshof als grundrechtliche Instanz nicht ernst nehme. Bei der neuen Regelung handle es sich allenfalls um „kosmetische Korrekturen.“
Link:
- Neuregelung für Bettelverbot verschoben (salzburg.ORF.at; 199.2017)