Bedingte Haft für Ex-Geschäftsführer im Lungau
Außerdem muss der Mann an seine Ex-Arbeitgeberin mehr als 14.500 Euro zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Ex-Geschäftsführer war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, das Autohaus in den Jahren 2014 bis 2016 um ca. 150.000 Euro geschädigt zu haben.
Umfangreiche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft
Der Beschuldigte soll etwa private Kreditraten oder Einkäufe für den Hausbau vom Firmenkonto abgebucht und dazu auch die Kreditkarte des Unternehmens verwendet haben. Zudem warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, er habe eingetauschte Gebrauchtwagen mittels gefälschten Verträgen „schwarz“ an Kunden verkauft. Zugleich soll der Mann an zahlreichen Versicherungsbetrügereien mit Autoreparaturen beteiligt gewesen sein.
Wie Gerichtssprecher Peter Egger mitteilte, erfolgte der Schuldspruch am Freitag wegen schweren Betrugs, Untreue, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung. Zugleich sei der Angeklagte jedoch in zahlreichen Punkten freigesprochen worden. Er habe den Schaden auch teilweise wieder gut gemacht.
Verfahren gegen mutmaßliche Mittäter eingestellt
Die Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Mittäter waren bereits in den vergangenen Wochen Schritt für Schritt eingestellt worden. Sie endeten mit Diversionen, in einem Fall mit einem Freispruch. Die Gattin des Hauptangeklagten muss im Zuge eines Vergleichs rund 7.850 Euro an das geschädigte Autohaus zahlen. Ein ehemaliger Buchhalter der Firma erhielt eine Geldbuße in Höhe der von 3.250 Euro. Er soll gemeinsam mit dem 48-Jährigen eine Schwarzgeldkasse eingerichtet haben, aus der sie sich laufend bedienten. Einem dritten Angeklagten wurde die Diversion in Form gemeinnütziger Arbeit angeboten, wogegen die Staatsanwaltschaft aber Beschwerde erhoben hat.
Wie kam die Sache ans Licht?
Die Besitzerin des Autohauses war im Dezember 2015 auf Unregelmäßigkeiten aufmerksam geworden und hatte schließlich Anzeige erstattet. Sie entließ den Geschäftsführer, der versuchte seine Entlassung vor dem Arbeitsgericht zu bekämpfen. Ohne Erfolg: Das Gericht sah es schon damals als erwiesen an, dass der Mann eine „Fülle von kriminellen Handlungen“ gesetzt hat.
Der Anwalt der Unternehmenseigentümerin hatte zu Beginn des Verfahrens den Schadenersatzanspruch seiner Mandantin mit 648.000 Euro beziffert, im Laufe des Prozesses aber auf etwa 80.000 Euro reduziert. „Mit über die vom Gericht zugesprochene Summe hinausgehenden Ansprüchen wurde der Privatbeteiligtenvertreter auf den Zivilrechtsweg verwiesen“, erklärte Gerichtssprecher Egger. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben sich nach dem Urteil Bedenkzeit genommen. Es ist damit noch nicht rechtskräftig.
Link:
- Autohaus Betrug: Prozess wird fortgesetzt (salzburg.ORF.at; 10.10.2017)