Hoteliers wettern gegen Datenschutzverordnung

Die EU-Datenschutzgrundverordnung stößt auf heftige Kritik bei heimischen Hoteliers. Die Regelung, die ab ende Mai 2018 für Konsumenten EU-weit einheitliche Datenschutzrechte verankert, ist den Betrieben in den Umsetzung zu teuer.

Mitarbeiter an Computerbildschirm in Hotelrezeption

ORF

Hotels fürchten zusätzliche Bürokratie

Ein Beispiel für die Auswirkungen des Verordnung ist der Versand von Newslettern: Haben die Hoteliers dafür nicht die ausdrückliche Zustimmung des Mail-Empfängers eingeholt, könnte das ab Mai 2018 hohe Strafen nach sich ziehen: „Der Geldbußenrahmen ist bis zu 20 Millionen Euro - oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im abgelaufenen Wirtschaftsjahr“, sagt Rechtsanwalt Gerald Ganzger. „Die Androhung ist also wirklich heftig.“

Gerade für Hotels sei das Thema Datenschutz eine große Herausforderung, da man beispielsweise im Zuge der Allergenverordnung viele künftig hochsensible Daten erhoben habe: „Das sind sehr sensible Gesundheitsdaten“, sagt Markus Gratzer von der Österreichischen Hoteliervereinigung. „Hier muss ich sehr kritisch darauf schauen: Was darf ich in Zukunft noch erheben? Was muss ich wieder löschen? Was kann ich weiterverarbeiten?“

Ärger über steigenden Verwaltungsaufwand

Hoteliers wie Wilfried Holleis aus Zell am See (Pinzgau) ärgern sich deshalb über den mit er Verordnung verbundenen Verwaltungsaufwand: „Das sind lauter kleine Puzzlesteine, die in Summe ins Gewicht fallen. Der Staat muss sich schon überlegen, was er möchte - entweder Investitionen oder Verwaltung.“

Die Verordnung verfehle damit ihr eigentliches Ziel kritisiert der Tourismusberater Thomas Reisenzahn: „Der Auftrag, den Konsumenten mehr Rechte und mehr Sicherheit zu geben, bewirkt, dass eigentlich die kleinen und mittelständischen Hotels zum Handkuss kommen - und große Plattformen davon profitieren.“

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Hotels ärgern sich über Datenschutz

Die im Mai in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung sorgt bei Hoteliers für Ärger - sie fürchten Verwaltungsaufwand.

Unternehmen müssen sich vorbereiten

Die Verordnung wird dennoch in Kraft treten - und um künftig kein Problem mit der Datenschutzbehörde zu bekommen, müssen sich die Unternehmen vorbereiten. Es gehörten einige Frage geklärt, so Gratzer: „Welche Daten sammle ich, wie werden die gespeichert? Welche Zustimmungen von Kunden habe ich? Wir kann ich zu meinen Kunden Auskunft geben? Und wie ist der Datenschutz in meinem Unternehmen generell geregelt? Das sind schon die wichtigen Fragen, um sich heranzutasten und grundsätzlich ein kurzes Datenkonzept zu erarbeiten.“

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