Wildwechsel: Experten mahnen zur Vorsicht

Autofahrerclubs und Tierschützer warnen vor verstärktem Wildwechsel in den kommenden Wochen. Mit dem Beginn der Paarungszeit seien in der Dämmerung und in der Nacht mehr Wildtiere in unmittelbarer Nähe der Straßen unterwegs.

Wildtiere wähnen sich im Dämmerlicht und bei Dunkelheit fälschlicherweise sicher. Sie können die Gefahr durch den Verkehr nicht einschätzen, sagt Verkehrssicherheitsexpertin Aloisia Gurtner vom Autofahrerclub ÖAMTC.

„Rehe überqueren einfach die Straße, und das auf kürzestem Weg. Dabei schauen sie nicht nach links oder rechts, sie können die Gefahr, die von einem Auto ausgeht, nicht erkennen. Am ehesten kann man sie noch durch Hupen oder Lichtsignale warnen. Aber es sind eben instinktgeleitete Tiere, die am kürzesten Weg von A nach B wollen. Und dabei laufen sie eben oft vor ein Auto.“ Erstes Gebot für die Autofahrer sei es daher, die Geschwindigkeit in der Dämmerung zu reduzieren, ergänzt Gurtner.

„Tempo mitentscheidend, ob man ausweichen kann“

Jürgen Stadler vom Verein „Pfotenhilfe“ rät Autolenkern, auf Landstraßen nicht schneller als mit 70 Stundenkilometern unterwegs zu sein.

Verendetes Reh neben der Straße

APA/Harald Schneider

Rehe erkennen nicht die Gefahr, die von einem Auto ausgeht, mahnen Experten

„Wenn ein Tier direkt vors Auto springt, hat man ohnehin keine Chance, auszuweichen. Aber es macht einen Riesenunterschied, ob man, wenn man ein Reh 20 Meter vor sich hat, mit Tempo 70 oder mit Tempo 100 unterwegs ist. Das kann entscheidend dafür sein, ob man dem Tier noch ausweichen kann oder nicht“, betont Stadler.

Wer einfach weiterfährt, macht sich strafbar

Im Jahr 2016 hat es im Land Salzburg laut den Daten des Versicherungsverbandes offiziell 2.200 Verkehrsunfälle mit Tieren gegeben. Die Dunkelziffer dürfte allerdings deutlich höher liegen, da viele Lenker die zum Beispiel einen Igel oder einen Hasen überfahren, einfach weiterfahren. Damit machen sich Autofahrer strafbar. Bei unterlassener Hilfeleistung oder Fahrerflucht drohen saftigen Geldstrafen und sogar Haftstrafen bis zu zwei Jahren.