Privatkonkurs: „Viele warten auf Novelle“

Ab 1. November dürfte die Zahl der Privatkonkurse in Salzburg und Österreich deutlich ansteigen. Denn dann tritt eine Gesetzes-Neuregelung in Kraft. Und deren Erleichterungen würden viele Schuldner abwarten, sagen Kreditschützer.

Bisher ging die Zahl der Privatkonkurse heuer österreichweit und in Salzburg deutlich zurück. Laut dem Kreditschutzverband (KSV) von 1870 schlitterten im Bundesland in den ersten drei Quartalen 243 Privatpersonen in die Pleite. Das ist ein Rückgang von knapp 15 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres. Österreichweit wurden 2017 bisher 4.759 Privatkonkurse eröffnet - sogar um 22 Prozent weniger als 2016.

„Jeder fünfte Schuldner stellt erst dann Antrag“

Ein Grund für diesen starken Rückgang sei das neue Privatkonkursrecht, das mit 1. November in Kraft tritt, sagt der KSV Dann dauert das Verfahren zur Tilgung der Schulden nur mehr fünf statt bisher sieben Jahre. Auch die gesetzlich vorgesehene Mindestquote an Schulden, die zurückzuzahlen sind, wurde gestrichen.

„Es ist so, dass nach unserer Einschätzung jeder fünfte private Schuldner auf diese Novelle wartet und erst dann seinen Antrag einbringen wird“, sagt Otto Zotter vom KSV. Im vierten Quartal werde deshalb die Zahl der Privatkonkurse steigen. Per Ende des Jahres rechnet der KSV dennoch mit insgesamt fünf bis zehn Prozent weniger Privatinsolvenzen als 2016.

Änderung von Gläubigervertretern kritisiert

Die Konkursrechtsreform der Bundesregierung sei „Nacht-und-Nebelaktion“ gewesen, kritisiert KSV-Insolvenzexperte Hans-Georg Kantner. Die Regierung habe Ende März noch „ein letztes Mal Einigkeit und Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen“ wollen - und da sei gerade der Privatkonkurs in der Nähe gestanden: „So hat es ihn getroffen.“ Insgesamt 45 Millionen Euro Schaden seien alleine im Bundesland Salzburg in den ersten drei Quartalen durch Privatkonkurse entstanden, so die Gläubigerschützer.

Schuldnerberater: Reform ist „Armutsbekämpfung“

Die österreichischen Schuldnerberatungen sehen das völlig anders. Die Änderungen seien „ganz wesentliche Verbesserungen im Privatkonkurs“, betonte Clemens Mitterlehner, Geschäftführer der Schuldnerberatungs-Dachorganisation asb bereits im Frühjahr. Mit der Neuregelungen bekämen mehr verschuldete Menschen die Chance auf einen Neustart - nämlich auch „gescheiterte Selbstständige mit sehr hohen Schulden und Menschen mit sehr niedrigem Einkommen.“

Voraussetzung für eine Konkurseröffnungen sei weiterhin Zahlungsunfähigkeit - und nicht Zahlungsunwilligkeit, so Mitterlehner: „Weiterhin wird das Vermögen der Schuldner verkauft und das Einkommen wird auf das Existenzminimum reduziert.“ Doch jetzt könnten auch Menschen in Privatkonkurs gehen, die zu wenig besitzen, um auf die bisherige Mindestquote von de jure zehn Prozent zu kommen. „Das ist eine lupenreine Maßnahme der Armutsbekämpfung“, so Mitterlehner.

Positive Entwicklung bei Firmenpleiten

Bei den Firmenpleiten sieht es dagegen heuer deutlich besser aus. Neun von zehn Salzburger Unternehmen sind kreditwürdig und finanziell flüssig, so der KSV. 62 Prozent der Unternehmen sprechen von einer guten beziehungsweise sogar sehr guten Geschäftslage. Und diese gute Wirtschaftslage lässt sich auch an der gesunkenen Zahl der Konkursanträge ablesen - 2017 betrug der Rückgang gegenüber dem Vorjahr hier zehn Prozent. Mehr dazu in Deutlich weniger Firmeninsolvenzen (salzburg.ORF.at; 21.9.2017).