Postings: 38.000 Euro Geldstrafe für VgT-Obmann

Wegen ehrverletzender Postings gegen den Salzburger Forstbesitzer und Jäger Max Mayr-Melnhof ist Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), jetzt zu 38.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden - nicht rechtskräftig.

Der Prozess rund um die Postings und eine diffamierende Plakataktion gegen Mayr-Melnhof hatte im März begonnen. Freitagabend fiel dann das Urteil. Balluch wurde wegen der Postings verurteilt, wegen der Plakataktion gab es einen Freispruch. Mayr-Melnhof ist wegen seines Jagdgatters in der Antheringer Au (Flachgau), wo zweimal pro Jahr Wildschweine geschossen werden, seit eineinhalb Jahren Ziel einer Kampagne des VgT. Mayr-Melnhof wehrte sich dagegen und brachte eine Privatanklage wegen übler Nachrede, Beleidigung und nach dem Mediengesetz ein.

Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), bei Demonstration

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Martin Balluch wurde wegen nicht gelöschter hetzerischer Postings auf einer Facebook-Seite verurteilt

„Steckbriefe“ in der ganzen Stadt, 118 Postings

Der am Freitag zu Ende gegangene Strafprozess drehte sich ursprünglich um einige Dutzend Steckbriefe, die im Mai und Juni 2016 in der Stadt Salzburg auf Mistkübel, Poller, Regenrinnen und Verkehrszeichen geklebt worden waren. Darauf war das Konterfei Mayr-Melnhofs zu sehen - dazu die Aufschrift „Wanted“ mit dem Verweis auf die „perverse Tierquälerei im Jagdgatter“ - Pickerl gegen Gatterjagd: Staatsanwalt ermittelt (salzburg.ORF.at; 30.8.2016).

Später wurde das Verfahren aber ausgedehnt - um 118 Anfeindungen, Beschimpfungen und Todesdrohungen -, die sich auf der Facebook-Seite „Martin Balluch“ gegen Mayr-Melnhof richteten. „Ich blase ihm den Schädel weg“, war da etwa zu lesen. Oder: „Ich rotte ihre Familie aus.“ Der zuständige Richter am Landesgericht Salzburg hatte bereits bei einer Verhandlung im Mai festgestellt: „Da stehen Dinge, die mit Tierschutz gar nichts mehr zu tun haben.“

Mayr-Melnhof und Familie „gröblich beschimpft“

Die Postings stammten zwar nicht von Balluch selbst, sondern von anderen Nutzern. Der VgT-Obmann - so der Vorwurf - habe die Einträge aber nicht gelöscht. Das Gericht kam am Freitag zu der Entscheidung, dass Balluch es in 95 Fällen verabsäumt habe, als Medieninhaber der Facebook-Seite rechtzeitig eine Löschung „grob ehrverletzender Postings“ vorzunehmen, in denen Mayr-Melnhof und teilweise auch dessen Familie „gröblich beschimpft“ wurden.

Wildschweine in der Antheringer Au

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Der VgT betreibt seit mehr als eineinhalb Jahren eine Kampagne gegen die Gatterjagd auf Wildschweine in der Antheringer Au

Balluch muss dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge dem Erstangeklagten eine Entschädigung von 38.000 Euro nach den Bestimmungen des Mediengesetzes zahlen und das Urteil veröffentlichen. In 23 Fällen derartiger Postings erfolgte ein Freispruch, da diese „vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt waren“.

Geldstrafe auch für den VgT

Weiters heißt es in dem Urteil, dass der mitangeklagte Verein gegen Tierfabriken in sechs Fällen ehrverletzende Postings auf der Facebook-Seite des Vereins nicht rechtzeitig gelöscht habe. Deshalb muss der Verein 2.400 Euro als Entschädigung dem Privatankläger zahlen und das Urteil ebenfalls veröffentlichen. Von weiteren vier ehrverletzenden Postings wurde der Verein freigesprochen.

Balluch hatte sich vom Inhalt der Postings distanziert. Er bestritt, für die Facebook-Seite verantwortlich zu sein. Es handle sich um eine Fanseite, auf die er keinerlei Einfluss habe, rechtfertigte sich der VgT-Obmann. Mayr-Melnhofs Anwalt Maximilian Schaffotsch hielt das für eine „haltlose Schutzbehauptung“. Mayr-Melnhof, der heuer Ende April zum Landesjägermeister von Salzburg gewählt worden war, sprach von einer üblen „Hetzkampagne“ und „systematischer Verfolgung“, der er seit September 2015 ausgesetzt sei.

Plakataktion „gerade noch“ freie Meinungsäußerung

Der Freispruch wegen der Plakataktion für den VgT, Balluch und zwei Aktivistinnen erfolgte aus rechtlichen Gründen: Das Gericht kam zwar zu dem Ergebnis, dass der Inhalt der Plakate ehrverletzend gegenüber Mayr-Melnhof gewesen sei, aber gerade noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt werde. Das betonte der stellvertretende Mediensprecher des Landesgerichtes, Andreas Wiesauer, am Samstag. Die vier Angeklagten dürften als Tierrechtsaktivisten für das von ihnen angestrebte Ziel der Abschaffung der Gatterjagd auch „mit pointierter Schärfe eintreten“. Das Gericht ging davon aus, dass die Plakataktion unter der Führung des Obmanns und des Vereins stattfand. Die beiden Aktivistinnen sollen die Plakate aufgehängt haben.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger von Balluch und dem VgT Rechtsmittel anmeldete. Privatankläger Mayr-Melnhof gab vorerst keine Erklärung vor Gericht hab.

Mayr-Melnhof: Schutz meiner Familie gelungen

In einer Presseaussendung von Mayr-Melnhof hieß es am Samstag, er sei erleichtert, dass ihm der Schutz seiner Familienmitglieder vor „verhetzerischen Mobbings durch Internet-Hasspostings“ gelungen sei. Allerdings finde er es befremdlich, dass es im Rahmen eines politischen Diskurses erlaubt sein solle, den politischen Gegner „wider besseren Wissens strafrechtlich relevanter Handlungen zu bezichtigen, zu verleumden und öffentlich zu brandmarken“.

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