Finanzskandal: Keine Disziplinarverfahren gegen Spitzenbeamte

Knapp zwei Monate nach den Urteilen im Salzburger Swap-Prozess wegen des Finanzskandals ist nun klar: Gegen die verurteilten Spitzenbeamten der Stadt Salzburg gibt es keine Disziplinarverfahren, zumindest vorerst nicht.

Der seit Mittwoch amtierende Salzburger Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) und seine Stellvertreterin Anja Hagenauer (SPÖ) haben das Thema rechtlich prüfen lassen - und das Ergebnis sei klar, sagen sie. Bei dem Thema dreht es sich um den Magistratsdirektor und den Finanzdirektor der Stadt. Beide sind auch in erster Instanz in dem Untreue-Prozess verurteilt worden, der zum Rücktritt von Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) geführt hat. Der Magistratsdirektor erhielt ein Jahr Haft bedingt, der Finanzdirektor drei Jahre Haft, davon eines unbedingt. Beide haben Berufung eingelegt. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.

Ohne rechtskräftiges Urteil kein Disziplinarverfahren

Mehrere Parteien im Salzburger Rathaus haben schon früher laut über ein mögliches Disziplinarverfahren für die beiden Spitzenbeamten nachgedacht. Aber das ist nun vorerst vom Tisch. Diese Tatsache geht aus einem Schreiben des stellvertretenden Magistratsdirektors Winfried Wagner hervor, der die Sache geprüft hat. Er verweist darauf, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil per Gesetz ohnehin kein Disziplinarverfahren möglich sei.

Aufträge „von oben“ ausgeführt

Außerdem sei gar nicht klar, weswegen ein Verfahren eingeleitet werden sollte, so Wagner. Die Beamten hätten nur Aufträge „von oben“ ausgeführt. Das alles gelte auch für die Frage, ob die beiden Spitzenbeamten suspendiert werden sollten. Dazu kommt, dass der Finanzdirektor zum fraglichen Zeitpunkt gar kein Beamter war, sondern nur Vertragsbediensteter. Und da würden wieder ganz andere Regeln gelten.

Jedenfalls will man bei der Stadt nun abwarten, wie es in den Gerichtsverfahren und Berufungsverfahren nun weitergeht, sagt der seit Mittwoch amtierende Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP). Nach neuen Urteilen könnte die Debatte dann neu beginnen. Möglich ist aber auch, dass für den Start eine Disziplinarverfahrens die Vorwürfe dann verjährt sind.

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