Verdacht des Mordversuchs: Asylwerber vor Gericht

Wegen einem mutmaßlichen Mordversuch steht Dienstag ein Afghane vor dem Landesgericht. Der Asylwerber soll - nicht zum ersten Mal - in St. Michael (Lungau) mit einem Messer auf einen Mitbewohner losgegangen sein. Umstritten ist sein Alter.

Der mutmaßliche Täter sagt, er sei 19. Aus der Sicht der Ermittler ist sein Alter aber unklar - wie in ähnlichen Fällen, die in Österreich verhandelt wurden und werden. Vom Alter hängt ab, ob für den Prozess das Erwachsenen- oder das Jugendstrafrecht gelten soll. 19-Jährige bekommen noch mildere Jugendstrafen.

„Wollte Mitbewohner beschützen“

Auch die Erklärungen des Verdächtigen zur Tat klingen für Ermittler fragwürdig. Er habe sich Mitte März im Flüchtlingsquartier von St. Michael einen Kriegsfilm angesehen und dabei Alkohol getrunken. Er habe sich dann wie im Krieg gefühlt und deshalb seine Mitbewohner „beschützen“ wollen. Der Staatsanwaltschaft leuchtet diese Erklärung nicht ein, denn laut Anklage soll der 19-Jährige stattdessen mit einem Küchenmesser auf einen 32-jährigen Mitbewohner aus Pakistan losgegangen sein. Der konnte die Stiche in die Bauch- und Halsgegend gerade noch abwehren.

Offenbar schon zweite Messer-Attacke

Wie sich laut Polizei herausgestellt hat, ist der Angreifer schon amtsbekannt: Anfang März soll er in dem Lungauer Quartier einen Landsmann aus Afghanistan bedroht haben, ebenfalls mit einem Messer.

„1998 geboren“, „Mutter ist 80 Jahre alt.“

Bei einer Verurteilung drohen dem Verdächtigen bis zu 15 Jahre Haft – außer, es stellt sich heraus, dass er älter als 19 Jahre ist. Dann wären es bis zu 20 Jahre Haft. Laut Anklage ist die Altersangabe des Mannes „wenig glaubwürdig“. Er habe als Geburtsdatum den 1. Jänner 1998 angegeben und gleichzeitig mitgeteilt, dass seine Mutter 80 Jahre alt sei. Ob das wahre Alter jetzt durch ein medizinisches Gutachten festgestellt wird, das ist noch offen. Darüber entscheidet erst das Geschworenengericht.