NS-Wiederbetätigung, Waffen: Haftstrafe verhängt

Am Landesgericht Salzburg ist Donnerstag ein 31-Jähriger wegen NS-Wiederbetätigung und illegalen Waffenbesitzes zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, sechs davon unbedingt. Er postete auch Hitler-Bilder und einschlägige Videos im Web.

Alle acht Geschworenen hätten den Mann für schuldig befunden, und der Angeklagte aus Grödig (Flachgau) habe das Urteil angenommen, teilte ein Sprecher des Gerichtes am Donnerstagnachmittag mit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ermittlungsergebnisse

Unter anderem entdeckten Polizisten ein Luftdruckgewehr und Nunchakus - japanische Schlaghölzer - in der Wohnung des 31-Jährigen. Das Facebook-Profil des Mannes hatten sie schon zuvor gründlich durchforstet und dabei zahlreiche öffentliche Beiträge entdeckt, die dem Mann nun als NS-Wiederbetätigung angelastet wurden - vor allem Links zu historischen Propagandavideos, aber auch verherrlichende Beiträge über Adolf Hitler, Juden-Karikaturen und Bilder von SS-Runen. Die Titel der geteilten Beiträge: „Das Recht von 80 Millionen“, „Niemals Kapitulieren“, „Der Holocaust ist eine erfolgreiche Fiktion“ oder „Die hasserfüllte Seele des Juden“.

Er sei an Verschwörungstheorien interessiert und habe die vielen Beiträge deshalb geteilt, sagte der Angeklagte bei seiner ersten Einvernahme durch die Polizei. Er habe damit nicht den Nationalsozialismus verherrlichen wollen.

Schon wegen gefährlicher Drohung verurteilt

Doch genau das lastet die Staatsanwaltschaft dem Grödiger an: Auch die sichergestellten Waffen hätte der Mann nicht besitzen dürfen. Darüber hinaus soll der 31-Jährige seine Ex-Freundin bedroht haben - laut Anklage mit den Worten „Ich jag dir eine Kugel in den Kopf“. Dieser Vorwurf wird aber in einem weiteren Prozess verhandelt.

Im November vor zwei Jahren wurde der Grödiger schon einmal wegen gefährlicher Drohung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Es drohten dem Mann laut Gesetz bis zu zehn Jahre Haft.