Ausbildung bis 18 Jahre wird zur Pflicht

Neun Klassen Pflichtschule sind nicht mehr genug. Ein neues Gesetz macht jetzt eine über die neunjährige Schulpflicht hinausgehende schulische oder berufliche Ausbildung zur Pflicht der Eltern. Das neue Gesetz tritt im Herbst in Kraft.

Eltern müssen künftig dafür sorgen, dass ihr Kind nach der Schlupflicht eine Ausbildung absolviert, sonst wird gestraft. Gerade der Abgang aus der Pflichtschule ist für viele Kinder und Jugendliche eine wichtige Schnittstelle für den weiteren Lebensweg.

Entscheidung mit oftmals lebenslangen Folgen

Rund 800 Salzburger Jugendliche zwischen 14 und 17 haben im vergangenen Jahr nach der Pflichtschule keine weitere Ausbildung begonnen - eine Entscheidung die sie ihr Leben lang begleitet, sagt Gottfried Lochner vom Salzburger Arbeitsmarktservice (AMS): „Wenn wir da eine Gruppe haben die nicht stabil unterkommt, sind sie immer wieder von Arbeitslosigkeit betroffen, mit der Konsequenz des geringeren Einkommens und der ständigen Jobsuche“. Dies gehe eine Zeit lang gut, ergänzt Lochner, „aber wenn dann mit 30 oder 35 Jahren gesundheitliche Beeinträchtigungen dazukommen, wird es schwierig.“

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Ausbildungspflicht bis 18 Jahre

Zukünftig müssen Jugendliche nach der Pflichtschule zwingend eine Ausbildung absolvieren. Bei Verstößen zahlen die Eltern

Und genau das soll eine neues Gesetz jetzt verhindern. Die Ausbildungspflicht bis 18, gilt für alle die im Juli 2017 die Pflichtschule absolviert haben. Bis Anfang November haben sie jetzt Zeit eine Ausbildung zu beginnen. Zum Beispiel durch den Besuch einer weiterführenden Schule, durch eine Lehre oder durch die Teilnahme an einem Beratungs- und Ausbildungsprogramm.

Sozialministerium trägt Daten zusammen

In Salzburg gibt es eine eigene Koordinierungsstelle des Sozialministeriums, in der alle Daten zusammenlaufen, erklärt die Leiterin der Landesstelle, Anette Sombekke: „Wenn ein Jugendlicher vier Monate lang arbeitslos ist, wird das eingespeist und über die Koordinationsstelle vermerkt und Kontakt zum Betroffenen aufgenommen“.

Die Koordinierungsstelle vermittelt den Jugendlichen den Weg in weitere Ausbildungsprogramme. Eine Möglichkeit ist das Arbeitsmarktservice, die zweite Anlaufstelle ist das "Jugendcoaching. Hier werden Interessen getestet und Praktika vermittelt, an Jugendliche die weder Lehre noch weiterführende Schule geplant haben. Die Kritik, es handle sich dabei um eine Art verlängerte Schulpflicht, will Helga Gschwandtner, Leiterin des Jugendcoachings, nicht stehen lassen: „Ich sehe das gar nicht so, ich sehe umgekehrt was passiert wenn zu wenig passiert im Anschluss an die Pflichtschule. Da gibt es oft ein bitteres Erwachen mit 18 oder 19 Jahren“.

Strafen bis zu 1.000 Euro für die Eltern

Sollten dennoch alle Möglichkeiten verweigert werden, dann werden die Eltern gestraft. Die Geldstrafen betragen zwischen 100 und 500 Euro beim ersten Vergehen, in Wiederholungsfällen bis zu 1.000 Euro. Ein Jahr Schonfrist haben Eltern und Kinder noch- Geldstrafen soll es erst ab kommendem Jahr geben.