Prozess um versuchte Vergewaltigung

Ein 21-Jähriger aus Hallein (Tennengau) steht Freitag wegen versuchter Vergewaltigung einer Nachbarin vor Gericht. Er ist laut Anklage sehr gefährlich und soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Laut Staatsanwaltschaft hat er die Tat genau geplant. Der 21-Jährige bereitete laut Ermittlern schon Tage vor der versuchten Vergewaltigung ein Klebeband vor, offenbar um die Frau zu fesseln oder ihr den Mund zuzukleben. Auch ein Kondom soll er bereitgelegt haben. Dann habe er die Nachbarin in seine Wohnung eingeladen. Als sie eintrat, habe er gezittert und sich seltsam verhalten. Die Frau wollte gehen.

Todesdrohung

Der 21-Jährige soll sie dann festgehalten, sie zuerst nach Sex gefragt haben. Als sie ablehnte, soll er sie festgehalten haben. Die Frau habe zu schreien begonnen, der Mann soll ihr dann den Mund zugehalten, ihre Hose aufgerissen und ihr gesagt haben, er werde sie töten.

Dann sei das Opfer in Tränen ausgebrochen. Der Halleiner hat laut Ermittlern von ihr abgelassen und soll sich später sogar entschuldigt haben. Die Anklage sieht in dem 21-Jährigen einen hochgradig gefährlichen Mann, der zudem an einer Geisteskrankheit leiden, aber trotzdem zurechnungsfähig sein soll. Er müsse in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

„Trotz Geisteskrankheit zurechnungsfähig“

Wenn das Gericht tatsächlich so entscheidet, dann wird eine Einweisung üblicherweise auf unbestimmte Zeit ausgesprochen. Eine Entlassung wäre erst dann möglich, wenn es zuständige Ärzte erlauben.