Westbahn bekommt im Streit mit Fahrgast Recht

Ein blinder Fahrgast klagte das Unternehmen auf Schadenersatz, weil es Schuld am Verpassen seines Ausstieges gewesen sei. Im Gegenzug klagte Westbahn auf Unterlassung und Widerruf seiner Aussagen gegenüber Medien und bekam Recht.

Das Landesgericht Salzburg fällte das Urteil - der Pensionist klagte das Unternehmen auf 248 Euro Schadenersatz, weil es Schuld am Verpassen seines Ausstieges in St. Pölten gewesen sei. Der Vorfall ereignete sich am 2. September 2016 auf der Strecke zwischen Salzburg und Wien.

Mann sei zu spät über Ausstieg informiert worden

Der 70-jährige Salzburger war nach St. Pölten unterwegs. Er habe damals die Zugbegleiterin gebeten, ihn rechtzeitig vor dem Halt in St. Pölten zu informieren und ihm beim Aussteigen behilflich zu sein. Die Stewardess sei aber erst in sein Abteil gekommen, als der Zug bereits abgefahren sei. Man habe ihm dann lediglich angeboten, bis Wien zu fahren, dort umzusteigen und wieder retour nach St. Pölten zu fahren. Ausgestiegen ist der Mann dann beim nächsten Halt in Tullnerfeld. Drei Tage später habe ihm die Westbahn angeboten, die Ausgaben zu bezahlen, die auch die Taxifahrt und zwei Stunden Schreibkraft beinhalten. Schließlich habe man ihm aber mitgeteilt, nur die Kosten für ein Bahnticket über 19,90 Euro zu ersetzen.

Zugbegleiterin habe sehr wohl informiert

Seitens des Bahnbetreibers hieß es hingegen, der Pensionist sei sehr wohl auf den bevorstehenden Halt aufmerksam gemacht worden, der außerdem per Lautsprecher angekündigt worden sei. Die Zugbegleiterin habe in St. Pölten zunächst einer Frau mit Kinderwagen und Gepäck beim Einsteigen geholfen und dann gesehen, dass der Salzburger noch auf seinem Platz saß. Ein längerer Halt wäre aber nur mehr bei einem Notfall oder bei bestehender Lebensgefahr möglich gewesen. Außerdem habe sie gar nicht erkannt, dass der Fahrgast blind sei. Sie habe weder einen Blindenstock noch eine Blindenschleife gesehen. „Ich habe nicht verstanden, welche Hilfe er braucht. Trotzdem habe ich gesagt, dass wir in St. Pölten sind“, sagte sie im Zeugenstand.

Falsche Behauptungen gegenüber Medien?

Der 70-Jährige informierte in der Folge mehrere Medien, die auch darüber berichteten. Darin habe der Mann laut Westbahn falsche und rufschädigende Angaben gemacht. Denn die Westbahn habe den Salzburger weder - wie von ihm behauptet - auf „freier Strecke“ aus dem Zug geworfen noch ihn gebeten, den Zug in Tullnerfeld zu verlassen. Er sei dort aus eigener Entscheidung ausgestiegen.

Salzburger müsste Verfahrenskosten übernehmen

Am 4. August 2017 fällte das Gericht ihr Urteil, das inzwischen schriftlich zugestellt wurde. Der Salzburger muss demnach seine Äußerungen unterlassen, widerrufen und diesen Widerruf auch veröffentlichen. Weiters muss er die Verfahrenskosten in der Höhe von rund 6.300 Euro übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, informierte am Mittwoch Gerichtssprecher Peter Egger.