Illegales Schächten: Keine Ermahnung für Schafbauern
Emons Verlag
Ein Brief der steirischen Landesveterinärdirektion an die Schafbauern sorgt im benachbarten Bundesland für Diskussionen. Inhalt: Besteht der Verdacht, dass Tiere bei muslimischen Ritualen geschächtet werden, dürfen sie von Schafbauern nicht verkauft werden. Unter Schächten gilt das Öffnen der Blutgefäße im Halsbereich eines Tieres, damit dieses rückstandsfrei ausblutet. Diese Tötungsart ist in Österreich verboten, wenn die Tiere zuvor nicht professionell betäubt werden. Zudem ist das Schächten nur in dafür zertifizierten Schlachtbetrieben und nur in Anwesenheit eines Tierarztes erlaubt. Es gibt immer wieder die Kritik, wonach Verdächtige nicht selten illegal unter nicht zugelassenen Bedingungen schächten würden - auch um Kosten zu sparen.
Erst Anfang des Monats gab es in der Steiermark mehrere Schuldsprüche wegen dieser Praktiken, die Kritiker als Tierquälerei bezeichnen. Es geht bei der Debatte auch um das so genannte Kurban-Fest im Islam, das Anfang September auf dem Programm steht, und bei dem Schafe geopfert werden.
Debatte in der Steiermark
Landwirtschaftskammer, Polizei, Amtstierärzte und Bezirksverwaltungsbehörden in der Steiermark erhielten das Schreiben vom Veterinäramt der Landesregierung in Graz. Es wurde auch an Schafbauern weitergeleitet, die mehr als 20 Tiere halten - mehr dazu in steiermark.ORF.at (29.8.2017)