Bewährungsstrafe für reuigen Staatsverweigerer

Beim Landesgericht Salzburg ist Montag ein Lungauer wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Drohung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der ehemalige Staatsverweigerer zeigte Reue beim Prozess.

Der 51-jährige Ex-Unternehmer wurde am Montag zu einer neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Nach geschäftlichen Problemen und einer daraus folgenden Zwangsversteigerung hatte der Lungauer der Gerichtsvorsteherin des Bezirksgerichts Tamsweg, einem Gerichtsvollzieher, einem Bankdirektor und drei weiteren Personen - darunter Gerichtsmitarbeitern - angebliche Schulden in der Höhe von bis zu fünf Millionen Euro in einem US-Register eingetragen. Er drohte mit deren Vollstreckung. „Mir ist mittlerweile bewusst, dass das vielleicht nicht ganz richtig war“, sagte der Mann vor Gericht.

Angeklagter mit Richter bei Prozess

ORF

51-Jähriger: Bei „Staatenbund“ nur kurz Mitglied

Der auf das Existenzminimum gepfändete Kraftfahrer gab auch an, mit der staatsfeindlichen Verbindung „One People’s Public Trust“ (OPPT) nichts zu tun zu haben. Er habe sich nur Vorträge angehört. „Das darf man ja“, sagte der Angeklagte. Beim selbst ernannten „Staatenbund“ sei er Mitglied gewesen, aber gleich wieder ausgestiegen. „Ich bin aber kein Staatsverweigerer“, stellte der 51-Jährige klar.

„Das Ganze hat ja eine Geschichte. Ich bin der Meinung, dass ich das Opfer bin“, begründete der Ex-Unternehmer seine Taten. 2008 habe er bei seinem Unternehmen einen großen Umsatzgeber verloren, und ein Geschäftspartner sei ausgestiegen. Die Bank habe ihn gezwungen, das Grundstück mit dem Firmengebäude von seinem Privatbesitz auf das Unternehmen zu überschreiben. Nachdem er seine Schulden nicht bedienen konnte, kam es zur Zwangsversteigerung der Liegenschaft, auf die der Angeklagte mit seinen Schreiben an die Bank und an die Behörden reagierte. „Das habe ich aus Notwehr gemacht, ich wollte das Ganze retten“, sagte der Salzburger vor Gericht. Im Zuge dessen zweifelte er auch die Geldschöpfung der Bank bei der Kreditvergabe an.

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Bewährungsstrafe für Staatsverweigerer

Ein ehemaliger Staatsverweigerer ist am Montag zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Er soll sechs Personen bedroht haben.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Angeklagte war schon vor mehreren Monaten aufgrund zweier Schreiben zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Da sich das aktuelle Verfahren aber auf einen früheren Zeitpunkt bezog, galt er als unbescholten. Der Angeklagte nahm sich nach dem Urteil Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.