AK kritisiert Online-Partnerbörsen

Viele Online-Partnerbörsen würden rechtswidrig automatisch Abo-Verträge verlängern. Das kritisieren jetzt Konsumentenschützer der Salzburger Arbeiterkammer.

Mit Mindest-Abodauern von zwei Jahren kämen hier auf viele Nutzer der Partnerbörsen Geldforderungen von mehreren tausend Euro zu. Mehrmals pro Woche melden sich beim Konsumentenschutz der Salzburger Arbeiterkammer Geschädigte wegen Ärgers mit Online-Partnerbörsen. Diese Internet-Portale bieten zumeist Probemonate gratis oder sehr günstig an - und verlängern dann ohne eine weitere gesonderte Mitteilung den Abovertrag für einen längeren Zeitraum.

„Unternehmer muss Kunden schriftlich informieren“

Doch das sei rechtswidrig, betont Bettina Pichler von der AK-Konsumentenberatung. „Der Unternehmer muss mit einem separaten Brief schriftlich darauf hinweisen, dass der Kunde kündigen kann bzw. muss und das Ganze - wenn er nicht kündigt - in ein kostenpflichtiges Abo umgewandelt wird. Hat der Unternehmer den Kunden nicht informiert, dann muss Letzterer eine Forderung auch nicht bezahlen“, sagt Pichler.

Dennoch würden die Partnerbörsen ein oder zwei Jahre später über Inkassobüros Rechnungen verschicken. Bei einer Salzburgerin sind so Forderungen von beinahe 3.000 Euro zusammengekommen - 24 Monate Mitgliedsgebühr, dazu noch Verzugszinsen und Inkassokosten.

Forderung nach Intervention der AK zurück gezogen

Nach einer Intervention der Konsumentenschützer hat die Partnerbörse diese Forderung zurück gezogen. Ein ähnlicher Fall aus Salzburg ist bereits beim Höchstgericht anhängig. Auch in diesem Fall ist die AK zuversichtlich, dass sie gegen die Online-Partnerbörse gewinnt.