Doppelprozess zwischen Westbahn und Blindem

Vor dem Salzburger Landesgericht wurde am Donnerstag ein Rechtsstreit zwischen der Westbahn und einem blinden Fahrgast verhandelt. Der Pensionist verklagte die Westbahn wegen eines verpassten Zuges, die Bahn klagte gegen den Vorwurf.

Der strittige Vorfall ereignete sich am 2. September 2016 auf der Strecke zwischen Salzburg und Wien. Dabei habe der blinde Pensionist die Zugbegleiterin gebeten, ihn rechtzeitig vor dem Halt in Sankt Pölten zu informieren und ihm beim Aussteigen behilflich zu sein. Allerdings sei die Zugbegleiterin erst in sein Abteil gekommen als der Zug schon wieder abgefahren sei.

„Westbahn verantwortlich für gefährliche Lage“

Die Westbahn sei damit dafür verantwortlich, dass der Pensionist erst in Tullnerfeld (Niederösterreich) aussteigen konnte, dort halfen ihm zwei Damen am Bahnsteig, ein Taxi zu organisieren, schildert der Mann. Eine äußerst gefährliche Angelegenheit für den Blinden, der zeitweise nicht wusste wo er war. Die Westbahn hätte ihm indessen lediglich angeboten bis nach Wien weiter zu fahren und dann den Zug retour nach Sankt Pölten zu nehmen. Der Mann klagte daraufhin auf 248 Euro Schadenersatz und informierte außerdem mehrere Medien über den Vorfall.

Westbahn klagt auf Unterlassung und Widerruf

Die Westbahn bestreitet jedoch die Variante des Vorfalls, so wie sie der Fahrgast schildert und klagte ihrerseits auf Unterlassung und Widerruf seiner Aussage gegenüber Medien. Die Zugbegleiterin schilderte vor Gericht, sie haben den Salzburger sehr wohl darauf aufmerksam gemacht, dass der Halt in Kürze erfolge. Zusätzlich sei dieser über den Lautsprecher angekündigt worden. Außerdem habe sie nicht erkannt, dass der Mann blind sei und Hilfe braucht.

Der Rechtsanwalt des Salzburgers lehnte am Donnerstag vor Gericht einen Vergleich ab. Man wolle eine gerichtlich festgestellte Lösung, ein Urteil haben, hieß es seitens des Verteidigers. Ein Angebot der Westbahn, beide Verfahren ruhen zu lassen, wurde abgelehnt. Das Urteil wird vermutlich schriftlich ergehen.