Trotz Waldbrandgefahr illegale Sonnwendfeuer
Wegen der Trockenheit war aus Sicherheitsgründen das Abbrennen von Sonnwendfeuern nur unter bestimmten Auflagen erlaubt. Das Land erließ im Juni über die Bezirkshauptmannschaften die Waldbrandschutzverordnung. Die Gemeinden mussten die Auflagen anschließend veröffentlichen.
Sonnwendfeuer teilweise nicht gemeldet
Trotz erheblicher Waldbrandgefahr mussten mehrere hundert freiwillige Helfer ausrücken. Teilweise waren die Sonnwendfeuer falsch oder gar nicht gemeldet. „Die Feuerwehren werden zu Ereignissen, die eigentlich gar nicht stattfinden dürften, alarmiert und das ist ein unnötiger Einsatz, der zu vermeiden ist“ ärgerte sich Landesfeuerwehrkommandant Leo Winter.
Christine Fagerer
Illegales Sonnwendfeuer: Geldstrafe und Kosten für Feuerwehreinsatz
Über alle Gaue verteilt heulten wegen gefährlicher Sonnwendfeuer elf Sirenen, unter anderem in Tamsweg (Lungau), Krispl (Tennengau), Mittersill und Unken (Pinzgau) oder auch in Eugendorf (Flachgau). Auch im Pongau mussten die Freiwilligen Feuerwehren zu Einsätzen nach Bischofshofen und St. Johann ausrücken. „Im Pongau wurden Anzeigen seitens der Polizei an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt und es wird jetzt von der Behörde überprüft, inwieweit strafbare Tatbestände vorliegen“, sagte Harald Wimmer, Bezirkshauptmann in St. Johann (Pongau).
Den Organisatoren drohen nach dem Forstgesetz Geldstrafen bis zu 7.720 Euro. Auch den Einsatz der Feuerwehr müssen die Veranstalter bezahlen. Pro Mann fallen hier 24 Euro pro Stunde an, eine Fahrzeugstunde wird mit 60 Euro verrechnet.
Links:
- Waldbrände: Regeln für Sonnwendfeuer (salzburg.ORF.at; 23.6.2017)
- Verständnis für Sonnwendfeuer-Verbot (salzburg.ORF.at; 21.6.2017)
- Dürre: Teilverbot von Sonnwendfeuern (salzburg.ORF.at; 20.6.2017)