AK fordert Klarstellung bei „smart meter“
Alle 15 Minuten misst der intelligente Stromzähler den Verbrauch im Haushalt, speichert die Werte und überträgt diese Informationen täglich an den jeweiligen Netzbetreiber. Dazu braucht es keine Erlaubnis der Konsumenten, sagt ein Datenschutzexperte der Universität Wien.
ORF
Ein Ausweg kann die Definition im Gesetz sein. Demnach könnte ein „smart meter“ dann ein Messgerät sein, wenn damit die zeitnahe Stromverbrauchsmessung möglich ist. Die Lösung bestünde dann darin, „smart meter“ einzubauen, aber nicht zwingend zu aktivieren. Dazu sei keine Gesetzesänderung notwendig, betont man bei der Arbeiterkammer (AK). Man hoffe, dass die Politik diesen angebotenen Weg aus der Sackgasse nütze - man schließe aber auch Musterverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof nicht aus, heißt es bei der AK.
Salzburg AG-Chef: „Vorteile für beide Seiten“
Für Salzburg-AG-Vorstandssprecher Leonhard Schitter bringen „smart meter“ Kunden und dem Energieversorger Vorteile. Die Kunden könnten ihren Stromverbrauch ganz genau nachvollziehen, die Energieversorger maßgeschneiderte Tarife anbieten. Eine Abänderung der Fünf-Prozent-Verweigerungsquote sei allein Sache des Gesetzgebers, also der Politik, sagt Schitter.
Links:
- Salzburg AG investiert 141 Mio. - Großteil in Netze (salzburg.ORF.at; 20.12.2016)
- Intelligente Stromzähler wenig ausgereift (salzburg.ORF.at; 22.1.2014)
- Tausch fast aller Stromzähler bis 2018 (salzburg.ORF.at; 7.5.2012)