Freund ausgesperrt: Prozess endet mit Diversion

Weil sie ihren Freund bei Kälte auf den Balkon hinausgesperrt haben soll, muss eine 19-jährige Frau 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der Prozess am Salzburger Landesgericht endete am Montag mit einer Diversion.

Die junge Frau soll Ende März ihren On-Off-Freund in Puch bei Hallein (Tennengau) bei acht Grad Außentemperatur dreieinhalb Stunden lang auf den Balkon ausgesperrt haben. Zuvor hatte sich das Paar - wie schon oft zuvor - wieder einmal gestritten. Damals herrschte acht Grad Außentemperatur, der Mann trug nur eine leichte Jacke und keine Schuhe.

Ein rettender Sprung vom Balkon aus fast drei Metern Höhe dürfte ihm zu riskant erschienen sein. Er blieb bei dem Vorfall unverletzt und war am Montag auch nicht zum Prozess erschienen - derzeit herrscht zwischen ihm und der Angeklagten gerade wieder Eiszeit.

„Es war halt ein Streit, es tut mir leid“

Diese 19-Jährige wollte sich am Montag vor Gericht zunächst mit keinem Wort zu der Causa äußern und wollte sich zunächst nicht zu ihrer Schuld bekennen. „Ohne Geständnis kann ich Ihnen die Möglichkeit einer Diversion aber nicht anbieten“, half Richterin Stephanie Schmid nach. „Dann schuldig. Es war halt ein Streit. Es tut mir leid“, sagte die 19-Jährige nach einigem Zögern.

Die Angeklagte wurde am Montag von der Polizei vorgeführt, weil sie zu einem ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war. „Ich wollte absagen, aber es hat niemand abgehoben“, sagte sie. Das wollte die verärgerte Richterin so nicht glauben.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Strafrahmen für Freiheitsentziehung beträgt bis zu drei Jahre Haft. Weil die Angeklagte unbescholten ist, verurteilte sie die Richterin nach kurzer Verhandlung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit, die sie binnen der nächsten sechs Monate ableisten muss. Zeit dazu habe sie ja, meinte die Richterin. Die Angeklagte ist momentan arbeitslos. Weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, ist die Diversion noch nicht rechtskräftig.

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