Betonleitwand zu schwach: ASFINAG haftet
Bei dem Unfall starben am 20. Juli 2007 zwei Autoinsassen: Ein 7,5-Tonnen-Lkw war auf der Rampe von Bischofshofen hinauf zur Tauernautobahn (A10) ins Schleudern geraten, hatte die etwa 40 Zentimeter hohe Betonleitwand in der Fahrbahnmitte durchbrochen und den Pkw frontal gerammt. Die zwei Männer darin waren auf der Stelle tot - mehr dazu in Lkw prallte frontal gegen Auto: Zwei Tote (salzburg.ORF.at; 20.7.2007).
ORF
Höchstgericht sieht Viertelmitschuld
Eine Mitschuld an diesem tödlichen Crash treffe auch die ASFINAG, entschied nun der OGH. Sie müsse dafür sorgen, dass die zwischen den Richtungsfahrbahnen zu errichtende bauliche Trennung dem Stand der Technik entspricht. Im konkreten Fall trifft die Autobahngesellschaft ein Mitverschulden im Ausmaß eines Viertels an Unfallschäden.
Denn die Trennwand entsprach nicht den technischen Voraussetzungen für eine auf Dauer angelegte Fahrbahntrennung, weil sie zu gering dimensioniert war. Sie hielt bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h nur dem Anprall eines Pkw in flachem Winkel stand, nicht aber dem Anprall eines Lkw, so der OGH. Eine Trennwand in entsprechender Stärke hätte den Lkw aufgehalten.
ORF
Urteil der Vorinstanzen bestätigt
Auch schon die Vorinstanzen hatten der Schadenersatzklage der Lkw-Haftpflichtversicherung stattgegeben. Der OGH billigte diese Entscheidung nun und wies die außerordentliche Revision der ASFINAG zurück. Der OGH hob hervor, dass bei einer auf Dauer angelegten Fahrbahntrennung auf einem als gefährlich bekannten Straßenabschnitt wegen der regelmäßig schwerwiegenden Folgen von Lkw-Unfällen eine Trennwand mit ausreichendem „Aufhaltevermögen“ erforderlich ist.
Trennelemente in der erforderlichen Stärke wären zur Verfügung gestanden und hätten auf dem Mittelstreifen Platz gehabt. Konkrete Angaben, weshalb die Errichtung einer ausreichenden Trennung dennoch unzumutbar gewesen wäre, habe die ASFINAG nicht gemacht, so der OGH.